Stellenausschreibung
Geschäftszahl: 2025-0.001.699
Zur Besetzung ausgeschrieben wird die
Funktion der Bundeskartellanwältin / des Bundeskartellanwalts
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Juni 2025 (einlangend)
Gemäß § 75 Kartellgesetz 2005 ist die Bundeskartellanwältin / der Bundeskartellanwalt zur Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht berufen. Sie/Er ist bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben vom Kartellgericht unabhängig. Die Bundeskartellanwältin / der Bundeskartellanwalt ist der Bundesministerin für Justiz unmittelbar unterstellt.
Zur Bundeskartellanwältin oder zum Bundeskartellanwalt können nur Personen bestellt werden, die persönlich und fachlich zur Ausübung des Amtes geeignet sind, ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in Verwaltung, Rechtsprechung oder Wissenschaft jeweils auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts aufweisen.
Die Bundeskartellanwältin / der Bundeskartellanwalt wird für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten bestellt. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Funktion ist hauptberuflich auszuüben. Daneben darf keine weitere Tätigkeit ausgeübt werden, die die Erfüllung der Aufgaben behindert oder geeignet ist, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen, oder sonstige wesentliche Interessen der Funktion gefährdet. Die laufende Amtsperiode endet mit August 2025.
Die zu erwartende fixe Bezahlung gemäß § 79 Absatz 2 Kartellgesetz 2005 beträgt derzeit 11.213,50 Euro.
Durch die Bestellung wird die dienstrechtliche Stellung von öffentlich-rechtlich oder vertraglich beschäftigten Bundesbediensteten nicht verändert. Sie sind für die Dauer der Funktion unter Entfall der Bezüge von ihrer bisherigen Dienstleistung entbunden. Die Zeit der Ausübung der Funktion bleibt bei Bundesbediensteten für Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, wirksam. Durch die Bestellung von nicht in einem Bundesdienstverhältnis stehenden Personen wird ein auf die Dauer der Funktion befristetes vertragliches Dienstverhältnis begründet.
Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind eingeladen, ihre Bewerbung schriftlich unmittelbar beim Bundesministerium für Justiz einzubringen (für eine Einbringung per e-mail: team.pr@justiz.gv.at). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Bewerbung ist das Einlangen dort. Dabei sind die Gründe für eine besondere Eignung anzuführen und es ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachzuweisen.
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
20. Mai 2025
Für die Bundesministerin:
Dr. Alexander Pirker, MBA