Bekanntmachung
gemäß § 7 SpaltG
Die Quattro Beteiligungs GmbH, FN 411789y, beabsichtigt, ihren Geschäftsanteil an der Asamer Baustoffe GmbH, FN 620175y, Unterthalham Straße 2, 4694 Ohlsdorf, der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von € 35.000,00 (Euro fünfunddreißigtausend), das sind 100 % (einhundert Prozent) des Stammkapitals, entspricht, als übertragende Gesellschaft mit steuerlicher Rückwirkung zum Stichtag 30.04.2025 abzuspalten und auf die aV zwei GmbH, FN 653482d, als übernehmende Gesellschaft zu übertragen.
Gemäß §§ 7 Abs 1 iVm § 17 SpaltG wurde der Spaltungs- und Übernahmevertrag beim Landesgericht Wels am 20.05.2025 eingereicht.
Die Gesellschafter und Gläubiger der Quattro Beteiligungs GmbH, FN 411789y, werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.
Es besteht bei keiner der beteiligten Gesellschaften ein Betriebsrat oder Aufsichtsrat. Während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die gegenständliche Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, liegen am Sitz der Gesellschaften der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrags (samt Beilagen), die Jahresabschlüsse der übertragenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schluss- und Übertragungsbilanz, jeweils zum 30.04.2025, zur Einsicht der Gesellschafter auf; Abschriften des Spaltungs- und Übernahmevertrages (samt Beilagen) sowie der genannten Jahresabschlüsse und Bilanzen werden den Gläubigern auf Verlangen kostenfrei übermittelt.
Die Geschäftsführung