Öffentlicher Erbenruf
(Art. 555 ZGB)
1. Publikation
Am 08.04.2025 verstarb Steinmann Kurt, 05.09.1955 (m), von Ohmstal LU, ledig, wohnhaft gewesen in 4657 Dulliken, m.A. Wohnheim Wysestei, Weissensteinstrasse 102, 4500 Solothurn.
Die gesetzlichen Erben sind teilweise unbekannt. Es handelt sich um die Erben des grosselterlichen Stammes (mütterlicherseits): nämlich Altmann Anton und Altmann geb. Mandl Karoline.
Erbberechtigte Personen, die auf die Erbschaft Anspruch erheben wollen, haben sich innert Jahresfrist – von der Publikation im Amtsblatt an gerechnet – bei der unterzeichnenden Amtstelle schriftlich zu melden. Der Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizulegen. Im Inventarsverbal bereits verzeichnete Erben müssen sich nicht mehr melden.
Olten, 06. Juni 2025
Amtschreiberei Olten-Gösgen