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Kollektivvertrag KV 319/2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2025

Kollektivvertrag: KV 319/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 319/2025
Katasterzahl
XIX/93/16

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.372.738

KV 319/2025.   Am 25. November 2024 haben die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag für Angestellte in Betrieben der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist.

Der unter Registerzahl KV 319/2025, Katasterzahl XIX/93/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatz-Kollektivvertrag) betreffend die Einführung einer Reiseaufwandsentschädigung gilt a) für das Bundesland Wien; b) für Mitgliedsbetriebe der o. a. Fachgruppe, die den Berufsgruppen der Werbegestalter und Werbegestalterinnen/Werbearchitekten und Werbearchitektinnen und Werbemittelverteiler und Werbemittelverteilerinnen angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sowie für kaufmännische Lehrlinge und enthält Regelungen betreffend Reiseaufwandsentschädigung.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Mai 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz