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BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (154331h) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 17. Juni 2025, 14:30 Uhr

Termin:
Dienstag, den 17. Juni 2025 um 14:30 Uhr
Ort:
Österreichischer Genossenschaftsverband
Löwelstraße 14
1010 Wien
Konferenzsaal Dachgeschoss
Veröffentlicht auf EVI am 16.05.2025

BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

Einladung zur neunundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

Datum:Dienstag, 17. Juni 2025
Zeit: 14:30 Uhr
Ort:

Österreichischer Genossenschaftsverband

Löwelstraße 14, 1013 Wien

Konferenzsaal Dachgeschoss

Tagesordnung 

  1. Begrüßung / Eröffnung
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  6. Allfälliges

Der Vorstand lädt hiermit alle Aktionäre sowie die beitragleistenden Arbeitgeber sowie die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu der am 17. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des Österreichischen Genossenschaftsverbands, Löwelstraße 14, 1013 Wien stattfindenden 29. Ordentlichen Hauptversammlung der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft ein. 

1. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 (3) der Satzung jene Aktionäre, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zu dieser anmelden, berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind weiters gemäß § 11 (4) der Satzung jene beitragleistenden Arbeitgeber sowie jene Anwartschafts- und Leistungsberechtigten berechtigt, die sich mittels E-Mail oder Brief anmelden, wobei die Anmeldung nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 12. Juni 2025, bei der Gesellschaft eingelangt sein muss.

Anmeldungen an: BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller, E-Mail: gabriele.achmueller@bonusvorsorge.at

Jedem beitragleistenden Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stehen gemäß § 29 PKG die Informationsrechte des § 118 Abs. 1 AktG insbesondere in Bezug auf die eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu. § 118 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sind anzuwenden.

Das Auskunftsrecht kann von den beitragleistenden Arbeitgebern und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten vor und während der Hauptversammlung ausgeübt werden. Zu diesem Zweck können Fragen in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) bereits vor der Hauptversammlung elektronisch an die E-Mail-Adresse vorstand@bonusvorsorge.at übermittelt werden. Diese Fragen werden während der Hauptversammlung verlesen und vom Vorstand beantwortet. Während der Hauptversammlung können sich die beitragleistenden Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten unmittelbar zu Wort melden und Fragen stellen. 

Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der angeführten Kommunikationswege und Teilnahmemöglichkeit den beitragleistenden Arbeitgebern und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eine möglichst hohe Qualität des Auskunftsrechts zu gewährleisten.

2. Unterlagen zur Hauptversammlung 

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen den Aktionären ab 27. Mai 2025 unter der Adresse der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft in 1030 Wien, Traungasse 14-16, zur Verfügung (Anmeldung bei Frau Mag. Gabriele Achmüller).

3. Befugnis der Aktionäre, Anträge zur Tagesordnung zu stellen

Aktionäre, deren Anteile (zusammen) 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung zugeht. Wenn ein solches Verlangen nicht so rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangt, dass es in die ursprüngliche Tagesordnung aufgenommen werden kann, so muss es so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass die ergänzte Tagesordnung spätestens am 14. Tag vor der Hauptversammlung bekannt gemacht werden kann (gemäß § 109 AktG).

4. Vertretung durch Bevollmächtigte 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder vorab an die nachgenannte Adresse zugehen: BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller, E-Mail: gabriele.achmueller@bonusvorsorge.at.

Wien, im Mai 2025

Der Vorstand
der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-vdg