Bekanntmachung
gemäß § 20 Abs. 1c und § 28 Abs. 10 ORF-G
Der Ministerrat hat zum Bericht des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport am 13. Mai 2025 im Sinne des nachfolgend dargestellten Antrags beschlossen.
Geschäftszahlen:
BMWKMS: 2025-0.367.681
Vortrag an den Ministerrat
Bestellung von Mitgliedern der Kollegialorgane des Österreichischen Rundfunks
1. Gemäß § 45 Abs. 8 des ORF-Gesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2025 endet die Funktionsperiode des am 19. Mai 2022 konstituierten Stiftungsrates und des am 5. Mai 2022 konstituierten Publikumsrates des Österreichischen Rundfunks jeweils mit Ablauf des 16. Juni 2025. Es ist daher gemäß § 45 Abs. 12 ORF-G dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder des Publikumsrates und des Stiftungsrates, deren Funktionsperiode mit 17. Juni 2025 beginnt, rechtzeitig vor Beginn dieser Funktionsperiode bestellt werden.
2. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 des ORF-Gesetzes, werden sechs Mitglieder des – insgesamt 35 Mitglieder umfassenden – Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt, wobei jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Partei durch mindestens ein Mitglied im Stiftungsrat vertreten sein muss.
Mit Schreiben vom 17. April 2025, GZ 2025-0.282.141 wurden daher die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien ersucht, jene Personen namhaft zu machen, die zur Bestellung als Stiftungsratsmitglieder vorgeschlagen werden.
Dazu haben die betreffenden politischen Parteien Folgendes mitgeteilt:
- Von „Die Grünen-Die Grüne Alternative“ wurde DI.in Dr.in Hildegard Aichberger vorgeschlagen;
- von der FPÖ wurden MMag Dr. Christoph URTZ, LL.M., LL.M. und Ing. Peter WESTENTHALER vorgeschlagen;
- von NEOS wurde Dr. Markus BOESCH vorgeschlagen;
- von der ÖVP wurde Dr. Ewald ASCHAUER vorgeschlagen und
- von der SPÖ wurde Heinz LEDERER vorgeschlagen;
Für alle diese vorgeschlagenen Personen wurden persönliche Erklärungen übermittelt, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe im Sinne von § 20 Abs. 3 ORF-G vorliegen.
3. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a bis 1c des ORF-Gesetzes bestellt die Bundesregierung weitere sechs Mitglieder des Stiftungsrats des Österreichischen Rundfunks.
3.1. Vor der Bestellung dieser Mitglieder war gemäß § 20 Abs. 1c des ORF-Gesetzes eine öffentliche Ausschreibung zur Interessentinnen- und Interessentensuche zu veranlassen. Diese Ausschreibung wurde am 6. Mai 2025 auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes veröffentlicht.
3.2. Bei diesen sechs Mitgliedern hat die Bundesregierung gemäß § 20 Abs. 1b ORF-G unbeschadet der Anforderungen zur Eignung und zu den Kenntnissen bzw. zur bisherigen Tätigkeit nach § 20 Abs. 1a ORF-G dafür zu sorgen, dass in den Bereichen Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht ausreichende Expertise gegeben ist. Die Bundesregierung hat die facheinschlägige Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie die Kenntnisse im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei den Bestellungen darauf zu achten, dass der Stiftungsrat unter Berücksichtigung des vorliegenden Bedarfs fachlich ausgewogen zusammengesetzt ist.
3.3. Bei der Zusammensetzung der beiden im ORF-G vorgesehenen Kollegialorgane hat die Bundesregierung ferner bei den von ihr vorzunehmenden Bestellungen gemäß § 30f leg. cit. auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter Bedacht zu nehmen.
3.4. Auch für diese von der Bundesregierung in Aussicht genommenen Personen liegen persönliche Erklärungen vor, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe im Sinne von § 20 Abs. 3 ORF-G bestehen.
4. Gemäß § 28 Abs. 4 bis 6 iVm Abs. 8 des ORF-Gesetzes hat die Bundesregierung 14 Mitglieder des Publikumsrates zu bestellen. Dazu sind Dreiervorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: Hochschulen, Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Jugend, Schülerinnen und Schüler, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Eltern bzw. Familien, Volksgruppen, Touristik, Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Umweltschutz. Für jeden Bereich bzw. jede Gruppe ist ein Mitglied zu bestellen.
4.1. Mit Verlautbarung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes wurden die in Frage kommenden Einrichtungen bzw. Organisationen gemäß § 28 Abs. 5 des ORF-Gesetzes zur Erstattung von Dreiervorschlägen eingeladen. Die daraufhin beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eingelangten Dreiervorschläge einschließlich einer Darstellung über ihre Repräsentativität wurden am 6. Mai 2025 gemäß § 28 Abs. 5 iVm § 45 Abs. 11 des ORF-Gesetzes auf der genannten Plattform bekannt gemacht.
4.2. Bei der Auswahl unter zwei oder mehr für einen Bereich eingelangten Vorschlägen verschiedener Einrichtungen ist nach den in § 28 Abs. 8 ORF-G angeführten Kriterien vorzugehen.
4.3. Bei der Zusammensetzung der beiden im ORF-G vorgesehenen Kollegialorgane hat die Bundesregierung ferner bei den von ihr vorzunehmenden Bestellungen gemäß § 30f leg. cit. auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter Bedacht zu nehmen.
4.4. Für die nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen des ORF-Gesetzes von der Bundesregierung zu bestellenden Personen liegen persönliche Erklärungen vor, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe im Sinne von § 28 Abs. 2 ORF-G bestehen.
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle
1. die von „Die Grünen“, FPÖ, NEOS, ÖVP und SPÖ jeweils gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 des ORF-Gesetzes vorgeschlagenen Personen, folglich
- DI.in Dr.in Hildegard AICHBERGER
- MMag Dr. Christoph URTZ, LL.M., LL.M.
- Ing. Peter WESTENTHALER
- Dr. Markus BOESCH
- Dr. Ewald ASCHAUER sowie
- Heinz LEDERER
und
2. die folgenden – von der Bundesregierung gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a bis 1c iVm § 30f des ORF-Gesetzes zu bestellenden – Personen, nämlich
- Dr. Leonhard DOBUSCH,
- Dr. Philip GINTHÖR
- Astrid SALMHOFER,
- Mag. Gregor SCHÜTZE,
- Ruth STRONDL, MAS,
- Dipl.-Ing. Christina WILFINGER und
zu Mitgliedern des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks bestellen
sowie
3. die folgenden – von der Bundesregierung gemäß § 28 Abs. 4 bis 6 iVm § 30f des ORF-Gesetzes zu bestellenden – Personen, nämlich
- Mag.a Dr.in Beatrix KARL für den Bereich Hochschulen,
- Dr. John EVERS für den Bereich Bildung,
- Mag. Paul POET für den Bereich Kunst und Kultur,
- Mag.a Michaela HUBER für den Bereich Sport,
- Matthias HAUER für den Bereich Jugend,
- Mira LANGHAMMER für den Bereich Schülerinnen und Schüler,
- Mag.a Gertrude AUBAUER für den Bereich ältere Menschen,
- Martin LADSTÄTTER, M.A. für den Bereich Menschen mit Behinderungen,
- Dr. Helmut SAX für den Bereich Eltern bzw. Familien,
- Mag. Josef BURANITS, LL.M. für den Bereich Volksgruppen,
- MMag.a Dr.in Petra STOLBA für den Bereich Touristik,
- MMag. Bernhard WIESINGER, MBA, MPA für den Bereich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer,
- Mag.a Andrea SCHELLNER für den Bereich Konsumentinnen und Konsumenten und
- Mag.a Birgit MAIR-MARKART für den Bereich Umweltschutz
zu Mitgliedern des Publikumsrates des Österreichischen Rundfunks bestellen.
4. Hinsichtlich der unter 2. zur Bestellung vorgeschlagenen Personen ist – wie in § 20 Abs. 1c letzter Satz ORF-G verlangt – als Begründung für die Auswahl Folgendes festzuhalten:
Die auf Grundlage und nach Prüfung ihrer Bewerbung von der Bundesregierung ausgewählten und zu Mitgliedern des ORF-Stiftungsrats bestellten Personen erfüllen die gesetzlich geforderte Expertise in den Bereichen Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht. Es handelt sich um Persönlichkeiten, die erfolgreich in Führungspositionen in der Wissenschaft, der Kommunikations-, Medien- und Marketingbranche sowie in der Leitung von Technologieunternehmen tätig sind oder waren. Im Einzelnen waren folgende Gründe für die Entscheidung ausschlaggebend:
Dr. Leonhard Dobusch befasst sich im Rahmen seiner Forschungstätigkeit als Professor für Betriebswirtschaftslehre seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit digitalen Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie mit urheber- und medienrechtlichen Fragen. Als langjähriges Mitglied des ZDF-Fernseh- sowie des ZDF-Verwaltungsrates hat er hohe Expertise in der Gremienarbeit von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Darüber hinaus hat Dobusch zur Entwicklung des österreichischen und internationalen Medienmarktes vielfach publiziert.
Astrid Salmhofer ist seit über 20 Jahren in der Medien- und Kommunikationsbranche in führenden Positionen tätig; zwölf Jahre lang als verantwortliche Kommunikationsleiterin des Österreichischen Bundespräsidenten und danach als langjährige Kommunikationsverantwortliche von Unternehmen mit tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einem Jahresumsatz im mehrstelligen Millionenbereich. Über das oftmalige Steuern hoher Kampagnenetats hat sie sich darüber hinaus erhebliche betriebswirtschaftliche Kompetenz erworben.
Mag. Gregor Schütze ist seit knapp zehn Jahren erfolgreicher Unternehmer in der Kommunikationsbranche. Darüber hinaus verfügt er über Führungserfahrung in einem maßgeblichen Medienunternehmen im Fernsehbereich. Als Jurist sind ihm auch die rechtlichen Herausforderungen großer Mediengesellschaften vertraut. Schütze ist bereits seit sieben Jahren Mitglied des ORF-Stiftungsrates und hat sich sowohl innerhalb des Gremiums als auch darüber hinaus hohes Ansehen erworben.
Ruth Strondl, MAS übt seit über 25 Jahren Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur und Medien aus, was ihr ausgezeichnete Kenntnisse der nationalen und internationalen Medien- und Kulturlandschaft ermöglicht. Überdies verfügt sie über langjährige Führungserfahrung und betriebswirtschaftliches Know-How. Sie ist bereits seit dem Jahr 2020 Mitglied des ORF-Stiftungsrates sowie aktives und engagiertes Mitglied des dort eingerichteten Programmausschusses.
Dipl.-Ing. Christina Wilfinger verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Technologie- und Digitalwirtschaft und hat in leitenden Positionen maßgeblich zur Transformation und zum wirtschaftlichen Erfolg führender Unternehmen beigetragen. Durch diese unternehmerischen Erfahrungen sowie durch ihre Ausbildung als Wirtschaftsingenieurin ist sie eine ausgewiesene Expertin im Bereich der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz. Insbesondere ist sie mit den regulatorischen und strategischen Herausforderungen der Medien- und Kommunikationsbranche vertraut.
Dr. Philip Ginthör ist aufgrund seiner über 20-jährigen Tätigkeit als internationale Führungskraft in Medien- und Technologieunternehmen, sowie mit seinem Hintergrund als Unternehmer und Unternehmensberater sowohl fachlich, als auch aus eigener, langjähriger Managementerfahrung mit der Medienindustrie tief vertraut. Er verfügt über fundierte Kenntnisse in Bezug auf lokale und internationale Medienmärkte sowie betriebswirtschaftlicher Aspekte von Medienunternehmen.
Gesamtheitlich war es der Bundesregierung bei ihrer Entscheidung zur Entsendung dieser sechs Personen in den Stiftungsrat besonders wichtig, nicht nur – wie in § 30f ORF-G gesetzlich geregelt – auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter „Bedacht zu nehmen“, sondern diese bei ihrer Auswahl tatsächlich sicherzustellen.
5. Hinsichtlich der unter 3. zur Bestellung vorgeschlagenen Personen ist die Bundesregierung im Falle des Vorliegens mehrere Dreiervorschläge für einen Bereich durch repräsentative Einrichtungen bzw. Organisationen wie in § 28 Abs. 8 ORF-G gesetzlich geregelt vorgegangen. Im Konkreten betrifft das:
Bereich Hochschulen: Beide eingebrachten Dreiervorschläge wurden von Einrichtungen vorgelegt, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung sind und einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Hochschule betreffen. Es wurde dem Vorschlag jener Organisation der Vorzug gegeben, die mit ihren Aktivitäten die weitreichenderen und nachhaltigeren Auswirkungen im Bereich Hochschulen zeitigt. So setzt die betreffende Organisation nicht nur unmittelbare akademische Akzente durch die Ausbildung von jährlich zigtausenden Studierenden; sie bildet auch kontinuierlich tausende Lehrerinnen und Lehrer weiter. Dieses Ausbildungssystem hat letztlich erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Bildungsweg von hunderttausenden Schülerinnen und Schülern in Österreich bis hin zur möglichen Hochschulreife. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die in Ausbildung und beruflicher Laufbahn die größte Erfahrung im Bereich Hochschulen mitbringt.
Bereich Bildung: In diesem Bereich wurde von den vier eingebrachten der Dreiervorschlag jener Organisation berücksichtigt, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung ist und gleichzeitig einen bedeutenden Teil an Personen im Bereich Bildung betrifft. Die Organisation des ausgewählten Dreiervorschlags vertritt 257 Volkshochschulen mit rund 1.000 Veranstaltungsorten in ganz Österreich, an denen sich jedes Jahr über 400.000 Personen weiterbilden. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die durch ihre Ausbildung und berufliche Tätigkeit als Historiker, Bildungs- und Berufsberater sowie Erwachsenenbildner die größte Erfahrung im Bereich Bildung mitbringt.
Bereich Kunst und Kultur: Aus den vier eingebrachten Dreiervorschlägen erfolgten mehrere durch Organisationen, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung sind und einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Kunst und Kultur betreffen. Im Interesse des Bereichs entfaltet die Organisation des ausgewählten Dreiervorschlags die umfangreicheren und wirkmächtigeren Aktivitäten, prägt der Film doch wie kaum ein anderes Medium die kulturelle Wahrnehmung, kollektive Erinnerung und gesellschaftliche Debatte mit immenser Breitenwirkung, internationaler Reichweite und enormer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die die umfangreichsten Branchenkenntnisse und langjährige Berufserfahrung im Bereich Kunst und Kultur mitbringt.
Bereich Sport: Es wurden zwei Dreiervorschläge vorgelegt. Die einbringenden Organisationen (Dachverbände) sind aufgrund ihres Wirkungsbereichs beide von überregionaler Bedeutung und betreffen einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Sport. Der Vorzug wurde jenem Dreiervorschlag gegeben, der als Dachverband quantitativ mehr Vereine unter seinem Dach vereint. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die sowohl als Funktionärin als auch als aktive Sportlerin im Bereich Sport große Erfahrung und ein breites Portfolio mitbringt.
Bereich Jugend: Aus den vier eingebrachten Dreiervorschlägen erfolgten mehrere durch Organisationen, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung sind und einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Jugend betreffen. Die Entscheidung fiel zugunsten jener Organisation, die als unmittelbarer Mitgliederverein den bedeutendsten – im Sinne von quantitativ größten – Teil an Personen betrifft und vertritt. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die bereits in zahlreichen Funktionen und Einrichtungen zur Vertretung von Jugendlichen tätig war.
Bereich Schülerinnen und Schüler: In diesem Bereich lag ein Dreiervorschlag vor. Aus diesem Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die als Bundesschulsprecherin den Bereich am treffendsten repräsentiert.
Bereich ältere Menschen: Es wurden drei Dreiervorschläge eingebracht. Zwei der drei einbringenden Organisationen sind aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung und betreffen einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs ältere Menschen. Beide Organisationen weisen umfangreiche und vielfältige Aktivitäten im Bereich der älteren Menschen auf. Anhand der vorgelegten Personenvorschläge fiel die Entscheidung für jene Organisation, deren Dreiervorschlag die bessere Gewähr für die Aufgaben des Publikumsrates bietet. Aus dem derart ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die durch ihre Aktivitäten als Volksvertreterin, Funktionärin und öffentliche Person die Interessen älterer Menschen am offenkundigsten vertritt.
Bereich Menschen mit Behinderung: In diesem Bereich lag ein Dreiervorschlag vor. Aus diesem Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die aufgrund ihrer nachgewiesenen Kompetenz und öffentlichen Präsenz am nachdrücklichsten für die Rechte von Menschen mit Behinderung eintritt.
Bereich Eltern bzw. Familien: Aus den acht eingebrachten Dreiervorschlägen erfolgten mehrere durch Organisationen, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung sind und einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Eltern bzw. Familien betreffen. Mit Blick auf den Umfang und die Vielfalt der Aktivitäten fiel die Entscheidung für den Dreiervorschlag jener Organisation, die im Sinne von Eltern und Familien das Wohl von Kindern und Jugendlichen im relevantesten – nämlich im gesundheitlichen – Bereich in den Fokus ihrer Arbeit rückt. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die sowohl wissenschaftlich als auch in Form von freiwilligem Engagement im Bereich Eltern bzw. Familie mit Schwerpunkt Kindeswohl und Kindergesundheit arbeitet.
Bereich Volksgruppen: Es wurden zwei Dreiervorschläge vorgelegt. Beide einbringenden Organisationen betreffen einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Volksgruppen. Beide Organisationen weisen umfangreiche und vielfältige Aktivitäten im Bereich der Volksgruppen auf. Anhand der vorgelegten Personenvorschläge fiel die Entscheidung formal für eine der beiden Organisationen; die personelle Entscheidung fiel aber auf jene eine Person, die von beiden Organisationen in ihrem Dreiervorschlag nominiert worden ist.
Bereich Touristik: In diesem Bereich lag ein Dreiervorschlag vor. Aus diesem Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die aufgrund ihrer erheblichen Erfahrung im Tourismussektor und ihrer bisherigen Tätigkeit im ORF-Publikumsrat diesen Bereich mit umfassender Sachkenntnis repräsentieren kann.
Bereich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer: In diesem Bereich lag ein Dreiervorschlag vor. Aus diesem Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer bisherigen Erfahrung im ORF-Publikumsrat diesen Bereich besonders versiert repräsentieren kann.
Bereich Konsumentinnen und Konsumenten: In diesem Bereich lag ein Dreiervorschlag vor. Aus diesem Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit diesen Bereich überzeugend repräsentieren kann.
Bereich Umweltschutz: Alle drei eingebrachten Dreiervorschlägen erfolgten durch Organisationen, die aufgrund ihres Wirkungsbereichs von überregionaler Bedeutung sind und einen bedeutenden Teil an Personen des Bereichs Umweltschutz betreffen. Die Entscheidung fiel zugunsten jener Organisation, die als Dachverband die größten Umwelt- und Naturschutzorganisationen des Landes (GLOBAL 2000, WWF, VIER PFOTEN; Kooperation mit Greenpeace) und deren umfangreichen und vielfältigen Aktivitäten repräsentiert. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag fiel die Entscheidung für jene Person, die auch in einem Dreiervorschlag einer zweiten Organisation im Bereich Umweltschutz nominiert worden ist.
Gesamtheitlich war es der Bundesregierung bei ihrer Entscheidung zur Entsendung von 14 Personen in den Publikumsrat besonders wichtig, nicht nur – wie in § 30f ORF-G gesetzlich geregelt – auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter „Bedacht zu nehmen“, sondern diese bei ihrer Auswahl tatsächlich sicherzustellen.
13. Mai 2025
Andreas Babler, MSc
Bundesminister