Kollektivvertrag KV 293/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 14.05.2025
Kollektivvertrag: KV 293/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 293/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/35
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.358.292
KV 293/2025. Am 1. Jänner 2025 haben der Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertag des A. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Salzburg und des Raphael Hospiz Salzburg abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag ergänzt den zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und der Gewerkschaft vida am 1. Jänner 2025, abgeschlossenen Kollektivvertrag und gilt räumlich und fachlich für das A. ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg (sowie etwaige weitere Betriebsstätten dieser Krankenanstalt) und das Raphael Hospiz Salzburg. Der Kollektivvertrag gilt für Arbeitnehmer*innen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Pflegezuschuss für das Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 293/2025, Katasterzahl XXII/96/35, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz