Einladung
für die am Freitag, 06. Juni 2025, um 10:00 Uhr, als Präsenzversammlung im Veranstaltungssaal der Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Schottenring 19, stattfindende
52. ordentliche Hauptversammlung der immigon portfolioabbau ag i.A.
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 116476 p
Tagesordnung
- Vorlage des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 samt Lagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 gemäß § 211 Abs 2 AktG
- Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
- Bericht über den Erwerb eigener Aktien, eigener Partizipationsscheine und eigener Partizipationszertifikate
- Beschlussfassung über die Abberufung und Bestellung des Abwicklers
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Wahl des freiwilligen Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2025
Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 18 der Satzung sind jene Aktionäre zur Teilnahme berechtigt, die am Beginn des Tages der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Zur Teilnahme berechtigten Aktionären werden beim Saaleingang die Stimmkarten ausgefolgt. Das Stimmrecht entspricht der Anzahl der voll eingezahlten Aktien, das heißt, jede voll eingezahlte Aktie ergibt eine Stimme.
Die Inhaber von Partizipationsscheinen der immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in gleicher Weise wie Aktionäre berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren. Sie haben zwecks Teilnahme ihre Partizipationsscheine bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis spätestens 02.06.2025 zu erfolgen, sodass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens drei Werktage liegen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Im Fall depotverwahrter Partizipationsscheine ist zur Teilnahme auch eine Depotbestätigung in sinngemäßer Anwendung von § 10a AktG ausreichend, die spätestens am 03.06.2025 bei der Gesellschaft einzureichen ist. Inhaber von Partizipationsscheinen der Gesellschaft sind ausschließlich Inhaber von Wertpapieren über Partizipationskapital, die unmittelbar von immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) ausgegeben worden sind; das ist bei den Perpetual Non Cumulative Participation Capital Certificates (ISIN XS0359924643), die von Banque de Luxembourg ausgegeben worden sind, nicht der Fall.
Aus organisatorischen Gründen werden die Aktionäre ersucht, sich bis spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung der Gesellschaft mit Anmeldeformular zur Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden (03.06.2025). Das Anmeldeformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar und wird auf Verlangen zugesendet.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die folgenden Unterlagen werden spätestens ab 16.05.2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender allgemein zugänglich gemacht:
- Abschluss für das Abwicklungsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 samt Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 iVm § 211 AktG
- Wahl- und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung
- Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6 (Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG)
- Vollmachts- und Widerrufsformular
- Anmeldeformular
Sämtliche Unterlagen können ab sofort kostenlos unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Die Ausübung des Stimmrechtes durch natürliche oder juristische Personen als Bevollmächtigte ist mit schriftlicher Vollmacht möglich, die entweder bis 05.06.2025, 16:00 Uhr, bei der Gesellschaft zu Handen Gremialbetreuung, im Original per Post oder mittels E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur einlangen muss oder am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden kann. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt bzw. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender abrufbar.
Adresse für Anmeldung, Hinterlegungsbestätigung, Unterlagenanforderung und Vollmacht:
immigon portfolioabbau ag i.A.
Gremialbetreuung
Stallburggasse 4, 1010 Wien
E-Mail: immigonHV2025@nhp.at
Telefax: +43-1-512 28 65-21 Telefon: +43-676-9360964
Wien, im Mai 2025
Der Abwickler