Wolftank Group AG
Innsbruck, FN 306731a
ISIN AT0000A25NJ6
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Wolftank Group AG ein, die am Freitag, den 06.06.2025, um 11:00 Uhr, in A-6020 Innsbruck, Salurner Straße 15, in den Konferenzräumen des AC Hotel Innsbruck, stattfindet.
I. Tagesordnung
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung lautet wie folgt:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 samt Lagebericht sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
- Vorlage des Konzernabschlusses zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
- Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 3 und 6 Absatz 1.
II. Unterlagen
Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung gemäß § 108 Absatz 3 AktG sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 16.05.2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://wolftankgroup.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/ zugänglich:
- Jahresabschluss der Gesellschaft samt Lagebericht zum 31.12.2024;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zum 31.12.2024;
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2024;
- Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9;
- Erklärung der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
- Satzung unter Ersichtlichmachung der Änderungen;
- Vollständiger Text dieser Einberufung; sowie
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
Zusätzlich werden die genannten Dokumente in der Hauptversammlung aufliegen und die Gesellschaft beabsichtigt, diese auch auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://wolftankgroup.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/ zugänglich zu machen.
III. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27.05.2025 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 03.06.2025 (24:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Absatz 1b genügen lässt, per E-Mail:
christian.pukljak@wolftankgroup.com (als PDF dem E-Mail anzuschließen); für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten an Wolftank Group AG, zH Herrn Mag. Christian Pukljak, A-6020 Innsbruck, Leopoldstraße 2.
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Es wird auf § 10a Absatz 2 AktG verwiesen, nach dem die Depotbestätigung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC);
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift , Geburtsdatum bei natürlichen Personen;
- gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A25NJ6;
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27.05.2025 (24:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Depotbestätigungen, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, werden nicht akzeptiert. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter, etwa den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich; persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir dieselben oben (zur Übermittlung der Depotbestätigung) angegebenen Kommunikationswege und Adressen an.
Die Vollmachten müssen spätestens bis 03.06.2024, 16:00 Uhr, MEZ/MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Von der Gesellschaft wird Herr Mag. Manfred Greil als Stimmrechtsvertreter benannt.
V. Datenschutzinformationen für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO
Die Wolftank Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Wolftank Group AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Innsbruck, im Mai 2025
Der Vorstand