Alle VeröffentlichungenDetails: Bildungsdirektion für Kärnten

Bildungsdirektion für Kärnten | Schulleitung an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule 9500 Villach, Zahl: 202438-9/0002-SCH/2025

Stellenausschreibung: Schulleitung an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule 9500 Villach, Zahl: 202438-9/0002-SCH/2025

Ausgeschriebene Stelle:
Schulleitung an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule
Ende der Bewerbungsfrist:
Freitag, den 13. Juni 2025
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Organisation:
Bildungsdirektion für Kärnten
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 12.05.2025

Bildungsdirektion für Kärnten

Zahl: 202438-9/0002-SCH/2025

Die Handelsakademie und Handelsschule Villach

Mitten im Herzen des Alpen-Adria-Raumes ist die BHAK/BHAS Villach eines der bedeutendsten wirtschaftlichen Bildungszentren Kärntens. Sie ist überdies die erste Kärntner JusHAK, daher steht eine praxisorientierte Kombination von Wirtschaft und Recht genauso im Fokus, wie eine digitale Wirtschaftsausbildung für die Smart Economy.

Schule gestalten, Schule bewegen

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Schulleitung an der  Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule 
9500 Villach, Franz Xaver Wirth Straße 3

(Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe I1/pd).

1. Aufgabenfelder

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979] und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

  • strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
  • kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
  • Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
  • Auswahl des pädagogischen Personals
  • Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
  • Konflikt- und Krisenmanagement
  • Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
  • interne und externe Kommunikation
  • Selbstreflexion und Selbstentwicklung

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
  • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.

Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil 
(20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
  • Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.

3. Gehalt/Entgelt

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die zwischen 654,50 € und 2.106,10 € liegt. 
Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

4. Bewerbung

In der Bewerbung sind verpflichtend

  1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
  3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. 
Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Kärnten einzubringen und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-ktn.gv.at.

Veröffentlichung: 12.05.2025
Ende der Bewerbungsfrist: 13.06.2025

Klagenfurt, 05.05.2025

Die Bildungsdirektorin
HR Mag. Isabella Penz

Verantwortlich für den Inhalt: Bildungsdirektion für Kärnten
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-hz9