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Nauderer Bergbahnen AG (40994k) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 18. Juni 2025, 19:30 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 18. Juni 2025 um 19:30 Uhr
Ort:
Veranstaltungszentrum
Nauders 358
6543 Nauders
Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2025

9. ordentliche Hauptversammlung der Nauderer Bergbahnen AG

FN 40994 k
6543 Nauders, Gewerbegebiet 1

Einladung zu der am 18.06.2025 um 19:30 Uhr in 6543 Nauders, Nauders 358 (Veranstaltungszentrum) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

1. Tagesordnung

1.1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2. Vorlage

  1. des festgestellten Jahresabschlusses 2023/2024 samt Lagebericht
  2. des Vorschlags für die Gewinnverwendung
  3. des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes

1.3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2023/2024

1.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024

1.5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024

1.6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

1.7. Berichte des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2023/2024 und zum laufenden Geschäftsjahr 2024/2025

1.8. Allfälliges

2. Information für Aktionäre

2.1. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung stehen den Aktionären ab dem 28.05.2025 folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. die in Tagespunkt 1.2. angeführten Unterlagen;
  2. die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 1.3. bis 1.5.
  3. der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zum Tagesordnungspunkt 1.6.

2.2. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 6543 Nauders, Gewerbegebiet 1, während den Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.

2.3. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

3. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung | Vertretung

3.1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gem. 8.4. der Satzung berechtigt: Aktionäre von Namensaktien, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

3.2. Vertretung von Aktionären: 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch eine schriftliche Vollmacht zum Vertreter zu bestellen. 

Nauders, am 06. Mai 2025

Der Vorstand

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