ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Interessentensuche für den Weiterbetrieb einer öffentlichen Eisenbahn
Die ÖBB-Infrastruktur AG als Eigentümerin der Bahnstrecke Bruck a.d. Leitha-West – Petronell-Carnuntum von km -0,067 bis zum Streckenende in km 3,050 führt eine öffentliche Interessentensuche zur Übergabe und Weiterbetrieb der genannten Strecken gemäß § 28 Eisenbahngesetz (EisbG) durch. Die Interessentensuche erfolgt unter der Bedingung, dass durch den Interessenten die betreffenden Strecken mit allen Bestandteilen gegen angemessenes Entgelt ins Eigentum übernommen und als öffentliche Eisenbahnen im Sinne des EisbG fortbetrieben werden.
Seitens des Übernehmenden ist als Voraussetzung hiefür insbesondere eine Konzession gemäß § 14 EisbG zum Bau und Betrieb der Strecken zu erwirken. Die Veräußerung und Überlassung der Strecken an den Übernehmer bedarf ferner der Bewilligung der Eisenbahnbehörde gemäß § 25 EisbG.
Rückfragen zur gegenständlichen Interessentensuche sind zu richten an:
ÖBB-Infrastruktur AG
Herrn Ing. Friedrich Janka, MBA
Telefon-Nr.: +43 664 / 617 07 55
E-Mail: friedrich.janka@oebb.at
Gegen einen Unkostenbeitrag von Euro 1.000,-- kann eine nähere Beschreibung der Strecken sowie eine Festlegung der entgeltlichen Bedingungen bezogen werden.
Interessenten, die an einer Übernahme und einem Weiterbetrieb der beiden Strecken interessiert sind, haben ein verbindliches Anbot unter Angabe des von ihnen angebotenen Entgeltes binnen 3 Monaten nach Veröffentlichung dieses Inserates (Datum des spätesten Einlangens des Anbotes bei der ÖBB-Infrastruktur AG) schriftlich eingeschrieben im verschlossenen Umschlag an die ÖBB-Infrastruktur AG, Geschäftsbereich AM, 4020 Linz, Bahnhofstraße 3, zu Handen Herrn Thomas Zeilbauer, zu richten. Die Bindungsfrist für das verbindliche Anbot darf nicht weniger als 6 Monate betragen. Nach dem genannten Datum einlangende Anbote, unverbindliche Anbote, Anbote ohne Nennung eines angemessenen Entgeltes oder unter Abweichung von den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen werden nicht weiter berücksichtigt und ausgeschieden.
Die gegenständliche Interessentensuche erfolgt für die ÖBB-Infrastruktur AG freibleibend, insbesondere bleibt der Zuschlag vorbehalten. Für die Abgabe der verbindlichen Anbote wird seitens der ÖBB-Infrastruktur AG keine Vergütung geleistet.
Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG ist beabsichtigt, hinsichtlich jener Anbote, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Entscheidung unter den Anboten.
Angemerkt wird noch, dass diese Interessentensuche nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes unterliegt, da überwiegender Inhalt der Interessentensuche die Veräußerung von Liegenschaften samt Zubehör ist.
Wien, am 01.06.2025
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
1020 Wien, Praterstern 3