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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft (157971k) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 5. Juni 2025, 11:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 05. Juni 2025 um 11:00 Uhr
Ort:
Allianz Campus Vienna (ACV)
Linzer Straße 225
1140 Wien
Raum Europe (2. Stock)
Veröffentlicht auf EVI am 05.05.2025

Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft

1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13
FN 157971k

Einladung

Die 

29. ordentliche Hauptversammlung

der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am Donnerstag, 5. Juni 2025 um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Allianz Campus Vienna (ACV), 1140 Wien, Linzer Straße 225, Raum Europe (2. Stock) statt.

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 sowie des Vorschlags über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
  4. Wahlen in den Aufsichtsrat (Vertreter des Grundkapitals)
  5. Wahl der Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten in den Aufsichtsrat
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Hinweis zu Tagesordnungspunkt 5. gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft:

Stichtag für die Berechtigung zur Wahl der Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (gemäß § 5 Z 1 bzw. Z 2 lit a PKG) ist der 13. März 2025.

Wahlvorschläge für die Wahl der Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sind bis spätestens 22. Mai 2025 schriftlich an den Vorstand der Allianz Pensionskasse AG zu richten.

II. Bestimmungen gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft

Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Alleinaktionärin hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person schriftlich erteilt werden.

Die Teilnahme beitragsleistender Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigter (nach § 5 Z 1 bzw. Z 2 lit. a Pensionskassengesetz) an der Hauptversammlung erfolgt nach den in Punkt IV. näher beschriebenen Modalitäten.

III. Unterlagen für die Alleinaktionärin

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen der Alleinaktionärin ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

Gemäß § 108 Abs 5 AktG können auf Verlangen der Alleinaktionärin dieser die gegenständliche Einladung sowie Abschriften der vorgenannten Unterlagen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden. 

IV. Beitragsleistende Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigte

Die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern sie sich bis zum 22. Mai 2025 einlangend bei der Gesellschaft schriftlich anmelden:

  • per Mail an raffaela.bartels@allianz.at oder
  • per Post an Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft z.H. Frau Raffaela Bartels, 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13.

Mit der Anmeldung ist ein geeigneter Nachweis Ihrer Teilnahmeberechtigung und Identität zu übersenden (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) sowie eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben, die für Rückfragen sowie zur Übermittlung von Unterlagen verwendet wird.

Den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stehen gemäß § 29 Pensionskassengesetz die Auskunftsrechte gemäß § 118 AktG insbesondere in Bezug auf die eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu.

Wir bitten die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, ihre Fragen zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per Mail an die Adresse raffaela.bartels@allianz.at zu übermitteln, sodass diese möglichst bis Montag, 2. Juni 2025, um 16 Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Um die Identifikation zu ermöglichen, möge für die Fragestellung diejenige E-Mail-Adresse verwendet werden, von welcher die Anmeldung zur Hauptversammlung abgesendet wurde oder welche bei postalischer Anmeldung bekannt gegeben wurde. Die bis zum Beginn der Hauptversammlung übermittelten Fragen werden in der Hauptversammlung durch den Vorsitzenden verlesen.

Das Auskunftsrecht kann von den beitragsleistenden Arbeitgebern und den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auch während der Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.

Wien, im Mai 2025

Der Vorstand

https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-b9v