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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 345/2025

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Kollektivvertrag: KV 345/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 11. April 2025
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 345/2025
Katasterzahl
XIII/56,57/9

Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.411.141

KV 345/2025. Am 11. April 2025 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag über die Entlohnung des „Digital Pioneers“-Praktikums der Elektro- und Elektronikindustrie (KVAngEEIDig) abgeschlossen, der am 11. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für alle Bundesländer der Republik Österreich; 2) für alle Mitglieder des o. a. Fachverbandes; 3) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen des Ausbildungsprogrammes „Digital Pioneers“ eine Grundausbildung und ein achtmonatiges Praktikum absolvieren. Der Kollektivvertrag betrifft die monatliche Vergütung und wurde unter Registerzahl KV 345/2024, Katasterzahl XIII/56,57/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz