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Dorfgasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft (54029f) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 2. Juli 2025, 18:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 02. Juli 2025 um 18:00 Uhr
Ort:
Festsaal Dorfgastein
Schulstraße 1
5632 Dorfgastein
Veröffentlicht auf EVI am 30.05.2025

Einladung zur
59. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Dorfgasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, FN 54029f

am Mittwoch, dem 2. Juli 2025 um 18.00 Uhr
im Festsaal Dorfgastein, Schulstraße 1, in 5632 Dorfgastein

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023/24
  3. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023/24
  4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2023/24
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    a) des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/24
    b) des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24
  6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024/25
  7. Wahl über die Nachbesetzung des Aufsichtsrates
  8. Aktueller Bericht des Vorstandes
  9. Allfälliges

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können ab 10. Juni 2025 unter folgender Adresse angefordert werden: Dorfgasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Bergbahnstraße 46, 5632 Dorfgastein, info@dorfgastein-bb.at.

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 5632 Dorfgastein, Bergbahnstraße 46, Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf. 

Der Vorstand

Dorfgastein, im Mai 2025                                                                                     

Teilnahme an der Hauptversammlung:           

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Vertretung durch Bevollmächtigte:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Vollmacht ist zur Hauptversammlung mitzubringen oder vorab an die nachgenannte Adresse zusenden: Dorfgasteiner Bergbahnen AG, 5632 Dorfgastein, Bergbahnstraße 46.