Bekanntmachung eines Haftungsausschluss
gemäß § 38 Abs 4 UGB
Mit Unternehmenskaufvertrag vom 14.5.2025 (der "Kaufvertrag") hat Align Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 80568, Amtsgericht Köln (die "Verkäuferin"), als Verkäuferin den gesamten Betrieb der "Align Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Österreich", Fleischmarkt 1, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch, zuständiges Gericht: Handelsgericht Wien, FN 565424 g (die "Zweigniederlassung"), an Align Technology Austria GmbH, FN 621903 p, zuständiges Gericht: Handelsgericht Wien ("Käuferin"), als Erwerberin übertragen. Die Käuferin führt diesen Betrieb als Teil ihres eigenen Unternehmens nunmehr fort.
Die Käuferin und die Verkäuferin vereinbarten im Kaufvertrag unter Punkt 3.2. einen Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs 4 UGB. Demnach haftet die Käuferin nicht für Verbindlichkeiten oder vertragliche oder sonstige Verpflichtungen der Verkäuferin in Bezug auf Verträge, Rechtsverhältnisse oder Vermögenswerte, die nicht gemäß dem Kaufvertrag auf die Käuferin übertragen werden, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen vor oder nach dem Stichtag (wie im Kaufvertrag unter Punkt 2.1. definiert: Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags) entstanden sind.
Dieser Haftungsausschluss wird sohin gemäß § 38 Abs 4 UGB hiermit in verkehrsüblicher Weise bekannt gemacht.
Align Technology Austria GmbH
Align Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung