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Montafonerbahn Aktiengesellschaft (58899t) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 03. Juli 2025, 09:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 03. Juli 2025 um 09:00 Uhr
Ort:
Sternensaal
Jakob Stemer Weg 10
6780 Schruns
Veröffentlicht auf EVI am 26.05.2025

Montafonerbahn Aktiengesellschaft 

Einladung zur 110. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Montafonerbahn Aktiengesellschaft mit dem Sitz in 6780 Schruns (FN 58899t LG Feldkirch) am 03. Juli 2025, um 09:00 Uhr im „Sternensaal" in 6780 Schruns, Jakob Stemer Weg 10

Tagesordnung

TOP 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024

TOP 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2024

TOP 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Eckehard Nachbaur für das Geschäftsjahr 2024

TOP 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

TOP 5. Wahl in den Aufsichtsrat

TOP 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu TOP 1 der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten TOP 2 - TOP 4 der Tagesordnung liegen ab dem 12. Juni 2025 am Sitz der Gesellschaft in 6780 Schruns, Bahnhofstraße 15 a+b, zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft auf. Diese Unterlagen sind ebenfalls nach § 108 Abs 5 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite www.montafonerbahn.at zugänglich.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens am Ende des 10. Tages vor der Versammlung ins Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen worden sind.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden und ist an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft zu übermitteln.

Schruns, im April 2025

Der Vorstand
Eckehard Nachbaur

Verantwortlich für den Inhalt: Montafonerbahn Aktiengesellschaft (58899t)
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