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Hofer Walkwaren GmbH (190043a) | Firmenspaltung 23.05.2025

Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Betriebe „Photovoltaik“ und „Walkwaren“

Übertragende Gesellschaft
Hofer Walkwaren GmbH, FN 190043a
Übernehmende Gesellschaft
H24 GmbH, FN 654057z (in Gründung)
Abgespaltener Anteil
Betriebe „Photovoltaik“ und „Walkwaren“
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 23.05.2025

Veröffentlichung eines Hinweises 

Hofer Walkwaren GmbH
mit dem Sitz in der politischen Gemeinde St. Johann im Pongau

Die Hofer Walkwaren GmbH (FN 190043a) beabsichtigt die Betriebe „Photovoltaik“ und „Walkwaren“abzuspalten und auf die bereits in Gründung befindliche H24 GmbH (FN 654057z) mit dem Sitz in der politischen Gemeinde St. Johann im Pongau zu übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG wird bekanntgegeben, dass der entsprechende Spaltungs- und Übernahmsvertrag beim Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg zu FN 190043 a eingereicht wurde.

Den Gesellschaftern der Hofer Walkwaren GmbH werden der „Spaltungs- und Übernahmsvertrag sowie Abtretungsvertag“ sowie die Jahresabschlüsse samt Anhang der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schlussbilanz zum 31.12.2024 spätestens 15 Tage vor der Beschlussfassung über die Spaltung zugesandt.

Gläubiger der Hofer Walkwaren GmbH können innerhalb eines Monates ab dem Datum der Einschaltung dieses Hinweises am Sitz der Gesellschaft in den „Spaltungs- und Übernahmsvertrag sowie Abtretungsvertag“ sowie die Jahresabschlüsse samt Anhang für die letzten drei Geschäftsjahre und in die Schlussbilanz einsehen und werden ihnen auf Verlangen kostenlos Abschriften hievon  erteilt.

Die Geschäftsführung

Verantwortlich für den Inhalt: Hofer Walkwaren GmbH (190043a)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-2dd