Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
(FN 32918i)
Einladung
zu der am Mittwoch, den 25. Juni 2025, um 10:00 Uhr, im Hotel Neuhaus, Am Marktplatz 202, A-6290 Mayrhofen, stattfindenden
71. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.11.2024 mit Lagebericht des Vorstandes, Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023/2024.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2023/2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024.
- Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024.
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
Hinweise
Ab dem 04. Juni 2025 liegen im Stammhaus der Mayrhofner Bergbahnen AG in A-6290 Mayrhofen, Ahornstraße 853 die Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf, und zwar werktags von Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, wie folgt:
- Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten,
- WAHLVORSCHLÄGE für die Wahlen in den Aufsichtsrat, samt Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Personen,
- Jahresabschluss zum 30.11.2024 mit Lagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie Bericht des Aufsichtsrates hinsichtlich des Geschäftsjahrs 2023/2024.
Ebenfalls kann jeder Aktionär ab dem 04. Juni 2025 unter den in § 108 Abs. 5 AktG genannten Voraussetzungen eine Abschrift dieser Unterlagen verlangen.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes alle jene Aktionäre berechtigt, die jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (15. Juni 2025) im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Zudem bedarf es gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung einer Anmeldung zur Hauptversammlung, die spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (20. Juni 2024) bei der Gesellschaft eingehen muss.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung das Recht, einen Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht, welche die ausdrückliche Bevollmächtigung zur Ausübung des Stimmrechtes zu enthalten hat, muss gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und von dieser der Gesellschaft, zuhanden des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, spätestens vor Beginn der Hauptversammlung vorgelegt bzw. übermittelt werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Übermittlung von Vollmachten kann auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Aktionärsbetreuung
Ahornstraße 853
A-6290 Mayrhofen
Fax: +43 (0) 5285/62277-161
E-Mail: aktionaersbetreuung@mayrhofner-bergbahnen.com
Der Vorstand