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F.M. Hämmerle Holding AG (60025y) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 28.06.2025, 10:00 Uhr

Termin:
Samstag, den 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
Gasthaus Glöggele
Steinebach 7
6850 Dornbirn
großer Saal
Veröffentlicht auf EVI am 30.05.2025

Einladung 
zur 29. ordentlichen Hauptversammlung
 der F.M. Hämmerle Holding AG

Zeit: Samstag, 28.06.2025, 10:00 Uhr
Ort: Gasthaus Glöggele, großer Saal – Steinebach 7, 6850 Dornbirn

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2024 samt Anhang und Lagebericht
  2. Vorlage des (vereinfachten) Konzernabschlusses zum 31.12.2024
  3. Bericht des Aufsichtsrats
  4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
  6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
  7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  8. Beschlussfassung zur Unternehmensstrategie
  9. Ehrung langjähriger und verdienter Mitarbeiter

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Steinebach 18, 6850 Dornbirn, liegen zur Einsicht der Aktionäre während der Geschäftszeiten auf (§ 108 Abs 3 AktG):

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 8 sowie der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7;
  • Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit Anhang und Lagebericht;
  • (Vereinfachter) Konzernabschluss zum 31.12.2024;
  • Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär über dessen schriftliches Verlangen kostenlos übersendet.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung (§ 112 AktG).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugeht (§ 19 Abs 2 der Satzung).

Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist gemäß § 20 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich.

Die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch die Veröffentlichung auf www.evi.gv.at sowie mittels Briefes bzw. per E-Mail an die der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse jedes Aktionärs.

Der Tag der Veröffentlichung gilt als Tag der Bekanntmachung.

Dornbirn, am 30.05.2025

Ing. Tobias Forer-Pernthaler, MSc
Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: F.M. Hämmerle Holding AG (60025y)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-2cl