Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus | Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs 15.04.2025
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Förderung: Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs
- Geschäftszahl
- 2025-0.271.729
- Rechtsgrundlage
- § 7 Wasserstoffförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 69/2024
- Förderungsrichtlinien
- https://www.bmwet.gv.at/#wasserstofffoerderungsgesetz-und-eu-wasserstoffbank-00-1
Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
GZ 2025-0.271.729
Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus gibt bekannt:
Aufgrund § 7 Wasserstoffförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 69/2024, werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes erlassen. Die Förderungsrichtlinien sind mit 3. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Der vollständige Wortlaut der Förderungsrichtlinien ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus veröffentlicht:
Wien, am 09. April 2025
Für den Bundesminister:
AL Dr.in Marta Hodasz
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus