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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus | Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs 15.04.2025

Förderung: Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs

Geschäftszahl
2025-0.271.729
Rechtsgrundlage
§ 7 Wasserstoffförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 69/2024
Veröffentlicht auf EVI am 15.04.2025

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

GZ 2025-0.271.729

Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus gibt bekannt:

Aufgrund § 7 Wasserstoffförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 69/2024, werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Förderungsrichtlinien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes erlassen. Die Förderungsrichtlinien sind mit 3. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Der vollständige Wortlaut der Förderungsrichtlinien ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus veröffentlicht:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Energie/energiewende/Wasserstoff.html#wasserstofffoerderungsgesetz-und-eu-wasserstoffbank-00-1 

Wien, am 09. April 2025

Für den Bundesminister: 
AL Dr.in Marta Hodasz