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SCOTTY Group SE (377850m) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

Außerordentliche Hauptversammlung: 24. April 2025, 11.00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 24. April 2025 um 11:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Teslastraße 4
8074 Raaba-Grambach
Veröffentlicht auf EVI am 02.04.2025

SCOTTY GROUP SE

FN 377850m

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit lädt der Vorstand der SCOTTY Group SE die Aktionäre der Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am 24. April 2025 um 11.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach, stattfinden wird.

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über die Übernahme sämtlicher Immaterialgüterrechte („IP-Rechte“) der SCOTTY Group Austria GmbH durch die SCOTTY Group SE.
  2. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgestaltung und Umsetzung des Beschlusses zu Punkt 1.

Teilnahmeberechtigung und Stimmrecht

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch nach Ablauf des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (§ 112 Abs 1 AktG, § 19 Abs 1 der Satzung). Der Nachweisstichtag ist somit der 14. April 2025.

Weiters sind gemäß § 19 (3) der Satzung der SCOTTY Group SE nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform (beispielsweise Telefax, E-Mail mit PDF) der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 21. April 2025, unter der vorstehend mitgeteilten Adresse zugeht. 

Vertretung durch Bevollmächtigte

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

  • per Post oder Boten an die SCOTTY Group SE, Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach;
  • durch persönliche Vorlage bei der Hauptversammlung.

Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 18:00 Uhr MEZ des der Hauptversammlung vorhergehenden Werktages (sohin dem 23. April 2025) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung vor Beginn der Versammlung vorzulegen.

Berechtigung zur Einsicht in die Unterlagen

Sie haben als Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Einsicht in sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung zu nehmen. 

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt und können unter folgender Adresse angefordert werden:

Per Post: Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach, Österreich
Per E-Mail: m.scharsinger@scotty.group

Hinweis auf die Veröffentlichung

Diese Einladung wurde gemäß § 18 Abs. 4 der Satzung der SCOTTY Group SE mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht (2. April 2025).          


Der Vorstand der SCOTTY Group SE
Dr. Joachim Kalcher
Mag. Manfred Scharsinger-Traupmann

Verantwortlich für den Inhalt: SCOTTY Group SE (377850m)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmj-lkm