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Volksbank Steiermark AG (421966p) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 22. Mai 2025, 11:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 22. Mai 2025 um 11:00 Uhr
Ort:
Virtuelle Versammlung (TEAMS-Konferenz)
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2025

EINLADUNG 

an die Aktionärinnen und Aktionäre und Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen der

Volksbank Steiermark AG

8010 Graz, Schmiedgasse 31, 
FN 421966 p
mit dem Sitz in politischer Gemeinde Graz 
zu der am 
Donnerstag, 22. Mai 2025, 11:00 Uhr, 
als
virtuelle Versammlung (TEAMS-Konferenz)
gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF iVm § 102 (4) AktG 
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer  
stattfindenden 

11. ordentlichen Hauptversammlung

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 
  6. Kenntnisnahme der Bestellung des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8.2.(c) 
    Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in § 8.2. (c)  zu ändern, sodass diese Bestimmung nunmehr lautet wie folgt:„Personen, die im Zeitpunkt ihrer Wahl zum Aufsichtsratsmitglied älter als 65 Jahre sind;“
  8. Wahlen in den Aufsichtsrat
  9. Allfälliges

Die 11. ordentliche Hauptversammlung der Volksbank Steiermark AG, FN 421966 p („Volksbank“ oder die „Gesellschaft“), vom 22. Mai 2025 (die „Hauptversammlung“) wird gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfinden. 

Die Aktionäre und Aktionärinnen und übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können an der Hauptversammlung von jedem Ort aus über TEAMS-Konferenz mit akustischer und optischer Verbindung in Echtzeit teilnehmen sowie ihre Aktionärs- und sonstigen Rechte gemäß den Bestimmungen der Verordnung dadurch ausüben, dass sie selbst Wortmeldungen bis zu einem jeweils zu bestimmenden Termin vor und während der Hauptversammlung abgeben sowie zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss.

Die genauen Informationen zur und Modalitäten der virtuellen Versammlung einschließlich der organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden ausdrücklich einer Bekanntgabe ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung vorbehalten. 

Gemäß der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich 

  •  per Post bei der Volksbank Steiermark AG, 
    BCA 775 / 1000 Wien / z.H. Frau G. Stöckelmayr

oder 

  • per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr.  +43 050901 8059 oder 
  • per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 

anmelden. 

Aktionäre können sich gemäß Punkt 26.4. der Satzung idgF nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch ein einzelnes Organmitglied eines Aktionärs oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die nach Ausübung des Stimmrechts von der Gesellschaft zurückbehalten wird.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen haben das Recht, an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationskapital  sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung zugelassen, soferne sie bei der ordentlichen Hauptversammlung den Nachweis hierfür durch Vorlage eines max. 10 Tage alten Depotauszuges erbringen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung für Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen richtet sich nach dem Besitz dieser Kapitalanteile ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder dieser Partizipationsscheine zu Beginn der Hauptversammlung. 

Zur Teilnahme sind solche Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder von Partizipationsscheinen berechtigt, die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht. 

Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen können sich

  •  per Post bei der Volksbank Steiermark AG, 
     BCA 775 / 1000 Wien / z.H. Frau G. Stöckelmayr

oder 

  • per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr.  +43 050901 8059 oder 
  • per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 

anmelden. 

Jeder Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipations-scheinen, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Kapitalanteilsinhabers ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhabers an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Kapitalanteilsinhaber ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhaber, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht erfolgt spätestens bei der Anmeldung.

Sämtliche Unterlagen liegen ab dem 22.04.2025 für Aktionäre, Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG und Partizipanten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Schmiedgasse 31, 8010 Graz (1. Stock, Vorstandssekretariat) zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf. Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 22.04.2025 auch kostenlos unter folgender Mail-Adresse: gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at angefordert werden:

Die Aktionäre werden weiters auf ihre Rechte gemäß § 108 Abs. 3 und 5 AktG hingewiesen.

Graz, am 17. April 2025

DER VORSTAND

Gen.Dir. DI Monika Cisar-Leibetseder
VDir. Ing. Hannes Zwanzger

Verantwortlich für den Inhalt: Volksbank Steiermark AG (421966p)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmj-dq3