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Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 4. Juni 2025, 09:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 04. Juni 2025 um 09:00 Uhr
Ort:
Bozner Platz 6
6020 Innsbruck
Veröffentlicht auf EVI am 02.05.2025

Einladung

zu der am Mittwoch, den 04.06.2025, um 09:00 Uhr
in 6020 Innsbruck, Bozner Platz 6, stattfindenden
53. ordentlichen Hauptversammlung  der „Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft“
mit dem Sitz in Innsbruck, FN 37028d:

Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024.
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025.
  6. Kündigung der durch die Gesellschaft aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28.03.2002 ausgegebenen Genussrechte zum 31.10.2025.
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Rechtliche Hinweise

Gemäß § 106 Z 4 iVm § 108 Abs. 3 AktG hat jeder Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in nachstehende Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrates,
  • Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am 3. Tag vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben.

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss gemäß § 114 AktG einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden, welche diese aufzubewahren hat.

Innsbruck, April 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d)
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