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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 261/2025

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Kollektivvertrag: KV 261/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 261/2025
Katasterzahl
VIII/38/3

Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.311.820

KV 261/2025.   Am 20. März 2025 haben die Bundesinnung der Kunsthandwerke und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 21. Mai 2021, KV 411/2021) für die Musikinstrumentenerzeuger abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger in der o. a. Bundesinnung; 3) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge und enthält die Lohnordnung und das Lohnschema für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 21. Mai 2021 und wurde unter Registerzahl KV 261/2025, Katasterzahl VIII/38/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025

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