Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 261/2025
Kollektivvertrag: KV 261/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 261/2025
- Katasterzahl
- VIII/38/3
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.311.820
KV 261/2025. Am 20. März 2025 haben die Bundesinnung der Kunsthandwerke und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 21. Mai 2021, KV 411/2021) für die Musikinstrumentenerzeuger abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger in der o. a. Bundesinnung; 3) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge und enthält die Lohnordnung und das Lohnschema für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 21. Mai 2021 und wurde unter Registerzahl KV 261/2025, Katasterzahl VIII/38/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz