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Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft (59683w) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 27. Mai 2025, 11:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 27. Mai 2025 um 11:00 Uhr
Ort:
Ferry Porsche Congress Center
Brucker Bundesstraße 1a
5700 Zell am See
Veröffentlicht auf EVI am 29.04.2025

Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft

FN 59683w

Einladung

zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Schmittenhöhebahn AG, 
die am Dienstag, 27. Mai 2025 um 11.00 Uhr 
im Ferry Porsche Congress Center in 5700 Zell am See, Brucker Bundesstraße 1a stattfindet.

Tagesordnung

  1. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für 
    das Geschäftsjahr 2023/24
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24
  4. Vergütung an den Aufsichtsrat
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25

Unterlagen zur Hauptversammlung

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2 – 4 der Tagesordnung, können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 06. Mai 2025, am Sitz der Gesellschaft angefordert werden. Die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schmitten.at/Hauptversammlung abrufbar. 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung nur die AktionärInnen berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. 
Teilnehmende AktionärInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen werden um Anmeldung bis 16. Mai 2025, per Mail an hauptversammlung@schmitten.at oder telefonisch unter 06542/789-128, ersucht.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jede/r AktionärIn, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht eine Vertretung zu bestellen, die im Namen des/der AktionärIn an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die AktionärIn hat, den/die er/sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden und ist vor Versammlungsbeginn vorzulegen. Ein Vollmachtsformular steht ebenfalls unter dem oben angeführten Link zur Verfügung oder wird auf Verlangen zugesandt.

Die 97. ordentliche Hauptversammlung wird als Green Meeting nach den Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens ausgerichtet. Denken wir an unsere Umwelt – wir empfehlen Ihnen eine umweltschonende Anreise mit der Bahn oder in Fahrgemeinschaften. 

Zell am See, im April 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft (59683w)
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