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Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d) | Kündigung Genussrechte 30.04.2025

Veröffentlichungen durch AG: Kündigung Genussrechte

Rechtsgrundlage
§ 174 Abs 3 AktG
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025

Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft 

Kündigung Genussrechte

Die durch die Gesellschaft aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28.03.2002 gemäß § 174 Abs 3 AktG ausgegebenen Genussrechte werden gemäß den zugrunde­ liegenden Genussrechtsbedingungen unter Einhaltung der vorgesehenen sechsmonatigen Frist zum 31.10.2025 aufgekündigt. Die Genussrechtsinhaber werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft wegen der Auseinandersetzung gemäß § 5 der Genussrechtsbedingungen zu melden.

Innsbruck, am 23.04.2025                                                                                     

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d)
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