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Erika Rosa Muff-Kornus | Erbenaufruf 25.04.2025

Aufgebote: Erbenaufruf

Rechtsgrundlage
Artikel 555 ZGB
Meldestelle
Organisation:
Stadt Kriens, Ressort Nachlass/Sondersteuern
Übermittlung:
Post
Stadtplatz 1, Postfach, 6011 Kriens
Veröffentlicht auf EVI am 25.04.2025

Erbenaufruf

Am 17. Dezember 2024 starb Erika Rosa, Muff-Kornus, geb. 6. Dezember 1934, verwitwet, von Buchrain LU, wohnhaft gewesen in CH-6010 Kriens, Josef-Schryberstrasse 5.

Als gesetzliche Erben kommen solche des elterlichen oder grosselterlichen Stammes in Betracht, welche der Behörde nicht bekannt sind.

Im Sinne von Artikel 555 ZGB werden allfällige gesetzliche Erben der Erblasserin aufgefordert, sich innerhalb eines Jahres – seit Publikation dieses Erbenaufrufs – bei der Stadt Kriens, Ressort Nachlass/Sondersteuern, zum Erbgang anzumelden. Diese haben eine Urkunde, welche ihre Erbberechtigung ausweist, einzureichen. Erfolgen innerhalb der Jahresfrist keine Anmeldungen, wird die Erbschaft an die der Behörde bekannten Erben, unter Vorbehalt der Erbschaftsklage, ausgehändigt.

Kriens, 23. April 2025

Stadt Kriens, Ressort Nachlass/Sondersteuern, Stadtplatz 1, Postfach, 6011 Kriens

Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Kriens
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