voestalpine AG (66209t) | Wandelschuldverschreibung {{titel}}
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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2024/2025
- Rechtsgrundlage
- § 174 Abs. 2 AktG
- Geschäftsjahr
- 2024/2025
Veröffentlicht auf EVI am 28.04.2025
voestalpine AG
Bekanntmachung
Der Vorstand der voestalpine AG hat eine Erklärung über den Umfang der im Geschäftsjahr 2024/2025 emittierten Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht gemäß § 174 Abs. 2 AktG hinterlegt. Im Geschäftsjahr 2024/2025 wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Linz, im April 2025
Der Vorstand
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