voestalpine AG
Bekanntmachung
Der Vorstand der voestalpine AG hat eine Erklärung über den Umfang der im Geschäftsjahr 2024/2025 emittierten Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht gemäß § 174 Abs. 2 AktG hinterlegt. Im Geschäftsjahr 2024/2025 wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Linz, im April 2025
Der Vorstand