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voestalpine AG (66209t) | Wandelschuldverschreibung {{titel}}

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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2024/2025

Rechtsgrundlage
  • § 174 Abs. 2 AktG
Geschäftsjahr
  • 2024/2025

Veröffentlicht auf EVI am 28.04.2025

voestalpine AG

Bekanntmachung

Der Vorstand der voestalpine AG hat eine Erklärung über den Umfang der im Geschäftsjahr 2024/2025 emittierten Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht gemäß § 174 Abs. 2 AktG hinterlegt. Im Geschäftsjahr 2024/2025 wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Linz, im April 2025

Der Vorstand

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