Bekanntmachung
Wir geben bekannt, dass die Prospekte für die folgenden Investmentfonds, alle Miteigentumsfonds gemäß InvFG,
Gutmann Aktien Nachhaltigkeitsfonds (zukünftig Gutmann ESG Equities)
Gutmann Corporate Bond Nachhaltigkeitsfonds (zukünftig Gutmann ESG Corporate Bonds)
Gutmann Euro Anleihen Nachhaltigkeitsfonds (zukünftig Gutmann ESG Euro Bonds)
Gutmann Euro Short Term Anleihen Nachhaltigkeitsfonds (zukünftig Gutmann ESG Euro Short-Term Bonds)
Tailormade sustainable bond opportunities (zukünftig Tailormade bond opportunities ESG)
TM Equity EM and Japan sustainable (zukünftig TM Equity EM and Japan ESG)
TM Equity Europe sustainable (zukünftig TM Equity Europe ESG)
TM Equity US sustainable (zukünftig TM Equity US ESG)
in den folgenden Punkten geändert werden:
- Abschnitt I Punkt 2.: Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Fonds
- Abschnitt II Punkt 1.: Bezeichnung des Fonds
- Abschnitt II Punkt 14.: Konkretisierung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Investmentfonds, Beschränkung des Einsatzes von Sichteinlagen und kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit bis höchstens 12 Monaten
- Abschnitt II Punkt 15.: Beschränkung des Einsatzes von Sichteinlagen und kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit bis höchstens 12 Monaten
- Abschnitt II Punkt 20.4.: Aktualisierung der bisherigen Ergebnisse des Fonds
Für den Investmentfonds Gutmann Euro Anleihen Nachhaltigkeitsfonds (zukünftig Gutmann ESG Euro Bonds) wurde der Prospekt darüber hinaus noch in folgendem Punkt geändert:
- Abschnitt II Punkt 9.: Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
Die Prospekte wurden zudem an den Musterprospekt der VÖIG angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Dahingehend werden auch die Basisinformationsblätter („BIB“) gemäß EU-VO 1286/2014 sowie die Fondsbestimmungen angepasst.
Die Änderung der Fondsbestimmungen, der Basisinformationsblätter („BIB“) sowie der Prospekte tritt am 05.05.2025 in Kraft.
Die aktualisierten Basisinformationsblätter gemäß EU-VO 1286/2014, die geänderten Fondsbestimmungen und die gemäß § 131 InvFG 2011 erstellten Prospekte, in denen die angeführten Änderungen eingearbeitet sind, liegen gemäß § 136 InvFG 2011 bei der Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, fristgerecht auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.