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Biogena Good Vibes AG (631791f) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 22. Mai 2025, 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 22. Mai 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
Wolfgangseestraße 27
5023 Koppl
Veröffentlicht auf EVI am 24.04.2025

Biogena Good Vibes AG

Salzburg, FN 631791f

Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Biogena Good Vibes AG, mit Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 631791f (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 22. Mai 2025, um 10:00 Uhr, in Wolfgangseestraße 27, 5023 Koppl, stattfindet.

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

II. Unterlagen

Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 22. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 30 April 2025, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Strubergasse 24/10, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos zugesandt werden:

  • Jahresabschluss der Gesellschaft samt Lagebericht zum 30. September 2024;
  • Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 4.;
  • Vollständiger Text dieser Einberufung; und
  • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.

Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an Frau Susanne Hütter, Tel.: +43 662-231111-5100, E‑Mail: s.huetter@biogena.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.

III. Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an anmeldung@biogena.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 19. Mai 2025, zuzugehen.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Die Vollmachten müssen bis 19. Mai 2025, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.

V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO

Die Biogena Good Vibes AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Biogena Good Vibes AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

VI. Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Salzburg, im April 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Biogena Good Vibes AG (631791f)
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