Hinweis
gemäß § 7 Abs 1 SpaltG
Die WINTERSTEIGER Operations GmbH, FN 593439 f, mit dem Sitz in Ried und der Geschäftsanschrift 4910 Ried im Innkreis, Wintersteigerstraße 1, beabsichtigt, unter Fortbestand der WINTERSTEIGER Operations GmbH als übertragende Gesellschaft
- den von der WINTERSTEIGER Operations GmbH gehaltenen, alleinigen Geschäftsanteil an der WINTERSTEIGER Dry & Protect GmbH, FN 528952 x, mit dem Sitz in Altach und der Geschäftsanschrift 6844 Altach, Staudenstraße 34, auf die WINTERSTEIGER Holding AG, FN 111807 y, mit dem Sitz in Ried im Innkreis und der Geschäftsanschrift 4910 Ried im Innkreis, Wintersteigerstraße 1, als übernehmende Gesellschaft; und
- den von der WINTERSTEIGER Operations GmbH gehaltenen, alleinigen Geschäftsanteil an der Wintersteiger Sägen GmbH, HRB 113480 Handelsregister des Amtsgerichtes Jena, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Arnstadt und der Geschäftsanschrift D-99310 Arnstadt, Alfred-Ley-Str. 7, Deutschland, auf die WINTERSTEIGER Woodtech GmbH, FN 593431 v, mit dem Sitz in Ried im Innkreis und der Geschäftsanschrift 4910 Ried im Innkreis, Wintersteigerstraße 1, als übernehmende Gesellschaft
auf Grundlage des Jahresabschlusses der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2024 und unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft jeweils einzeln durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG in Verbindung mit § 17 SpaltG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikel VI. UmgrStG ohne Gewährung von Geschäftsanteilen (§ 224 Abs 1 Z 1 AktG bzw. § 224 Abs 2 Z 1 AktG jeweils in Verbindung mit § 17 SpaltG) sowie dementsprechend unter Entfall einer baren Zuzahlung im Sinne des § 224 Abs 5 AktG in Verbindung mit § 17 Z 5 SpaltG, beteiligungsverhältniswahrend zu übertragen (Abspaltungen zur Aufnahme).
Die gemäß § 7 Abs 1 SpaltG erforderlichen Unterlagen wurden beim Landesgericht Ried im Innkreis zu FN 593439 f sowie zu FN 111807 y eingereicht. Dem jeweiligen Alleingesellschafter der WINTERSTEIGER Operations GmbH und der WINTERSTEIGER Woodtech GmbH werden spätestens 15 Tage vor der Beschlussfassung über die Spaltung zusätzlich die in § 7 Abs 2 SpaltG genannten Unterlagen, soweit diese aufzustellen sind, zugesandt.
Die Anteilsinhaber, die Gläubiger und der Betriebsrat werden hiemit auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Auf Verlangen können diese innerhalb eines Monats ab dem Datum der Einschaltung dieses Hinweises die in § 7 Abs 2 Z 1 und Z 2 SpaltG genannten Unterlagen in 4910 Ried im Innkreis, Wintersteigerstraße 1, einsehen und davon kostenlose Abschriften erhalten.
Der Geschäftsführer der WINTERSTEIGER Operations GmbH
Die Vorstände der WINTERSTEIGER Holding AG
Der Geschäftsführer der WINTERSTEIGER Woodtech GmbH