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Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein - Vermögensverwaltung - Vienna Insurance Group (101530i) | Ordentliche Versammlung 2025

Ordentliche Versammlung: Mitgliederversammlung, 21. Mai 2025, 15:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 21. Mai 2025 um 15:00 Uhr
Ort:
Schottenring 30
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 22.04.2025

Ankündigung 
einer Versammlung der Mitgliedervertretung 
des Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group

am 21. Mai 2025 um 15:00 Uhr, in 1010 Wien, Schottenring 30

Tagesordnung

  1. Information über die am 23. April 2025 stattgefundene ordentliche Hauptversammlung der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 samt Lagebericht und Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses 2024 und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie Vorlage des Konzernabschlusses 2024 samt Konzernlagebericht
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  5. Änderung der Satzung
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
  7. Wahl in den Aufsichtsrat
  8. Ersatzwahl in die Mitgliedervertretung
  9. Entscheidung über die Ausübung der Aktionärsrechte in der am 23. Mai 2025 stattfindenden 34. ordentlichen Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

Gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung ist die Mitgliedervertretung bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Mitgliedervertretung beschlussfähig. Ist die erforderliche Zahl nicht erschienen, so kann – mit Ausnahme des Tagesordnungspunkts 5 betreffend Änderung der Satzung – über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Hinblick auf die Beschlussfassung der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 5 ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel aller gewählten Mitgliedervertreter erforderlich.

Wien, im April 2025                                                                                      

Der Vorstand