Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 198/2025
Kollektivvertrag: KV 198/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 198/2025
- Katasterzahl
- XIX/93/10
Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.193.922
KV 198/2025. Am 3. Dezember 2024 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister, Bundesberufsgruppe Personaldienstleister, angehörenden Unternehmen des Berufszweiges Arbeitskräfteüberlasser; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 198/2025, Katasterzahl XIX/93/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft