Kollektivvertrag KV 188/2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 10.03.2025
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 188/2025
- Katasterzahl
- IV/31/16
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.170.345
KV 188/2025. Am 11. Dezember 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband Österreichischer Großbäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Großbäcker angehörenden Mitgliedsbetriebe; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen der unter lit. b. fallenden Mitgliedsbetriebe, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. April 2021, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen sowie die Pausenregelung bei Bildschirmarbeit und wurde unter Registerzahl KV 188/2025, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2025
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft