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Kollektivvertrag KV 188/2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 10.03.2025

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 188/2025
Katasterzahl
IV/31/16

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.170.345

KV 188/2025.   Am 11. Dezember 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband Österreichischer Großbäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Großbäcker angehörenden Mitgliedsbetriebe; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen der unter lit. b. fallenden Mitgliedsbetriebe, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. April 2021, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen sowie die Pausenregelung bei Bildschirmarbeit und wurde unter Registerzahl KV 188/2025, Katasterzahl IV/31/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2025

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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