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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 11.03.2025

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Großverfahren: Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung, RU6-E-2818/004-2024

Kennzeichen
  • RU6-E-2818/004-2024
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Vorhaben
  • Elektrifizierung der Strecke Pöchlarn bis Scheibbs sowie die Attraktivierung von Verkehrsstationen. Außerdem werden auf der gesamten Strecke ein Bedienweg und ein Kabeltrog errichtet. Weiters werden Brückenobjekte und Durchlässe erneuert bzw. verbessert.
Einsicht in Unterlagen
  • 17.03.2025 - 02.05.2025
Eisenbahnbehörde
  • Landeshauptfrau von Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten
    Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26
Standortgemeinden
  • Gemeinde Bergland, Bergland 1, 3254 Bergland
  • Marktgemeinde Erlauf, Melker Straße 1, 3253 Erlauf
  • Marktgemeinde Petzenkirchen, Bergmann-Platz 2, 3252 Petzenkirchen
  • Stadtgemeinde Pöchlarn, Kirchenplatz 1, 3380 Pöchlarn
  • Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf, Pöchlarner Straße 17, 3251 Purgstall an der Erlauf
  • Stadtgemeinde Scheibbs, Rathausplatz 1, 3270 Scheibbs
  • Stadtgemeinde Wieselburg, Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg
  • Gemeinde Wieselburg-Land, Weinzierl-Wechlingerstraße 9, 3250 Wieselburg-Land
Schriftlich Einwendungen
  • 17.03.2025 - 02.05.2025
Mündliche Verhandlung
  • Mittwoch, 4. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr
  • Donnerstag, 5. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf)
Ort der mündlichen Verhandlung
  • Halle 10 – Wieselburger Halle der Messe Wieselburg GmbH
    Volksfestplatz 3
    3250 Wieselburg
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 11.03.2025

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 

E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Fax: 02742/9005/13710

St. Pölten, am 5. März 2025

RU6-E-2818/004-2024 

ÖBB-Strecken 
1. 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033   
2. 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214 
3. 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000 
Vorhaben "Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung", Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, wasserrechtliche Bewilligung und Rodungsbewilligung

Kundmachung im Großverfahren

I. der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
II. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung

EDIKT

1. Gegenstand der Anträge

Mit Eingabe vom 17. Dezember 2024 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung 

für das Vorhaben „Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung“ entlang der ÖBB-Strecken 

  1. 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033, 
  2. 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214, und 
  3. 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000. 

2. Beschreibung des Vorhabens

Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben im Wesentlichen die Elektrifizierung der Strecke Pöchlarn bis Scheibbs sowie die Attraktivierung von Verkehrsstationen. Außerdem werden auf der gesamten Strecke ein Bedienweg und ein Kabeltrog errichtet. Weiters werden Brückenobjekte und Durchlässe erneuert bzw. verbessert.

3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme 

Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 17. März 2025, bis einschließlich Freitag, den 2. Mai 2025, zur Einsicht auf:

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

4. Einwendungen

Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (17. März 2025 bis 2. Mai 2025) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden.

Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. 

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Datum: 

Mittwoch, 4. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr

Donnerstag, 5. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf)

Ort: Halle 10 – Wieselburger Halle der Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert. 

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung“ entlang der ÖBB-Strecken 1. 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033, 2. 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214, und 3. 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000.

Zum Ablauf der Amtshandlung: 

Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten hat und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird.

Mittwoch, 4. Juni 2025, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens.  Im Anschluss daran und bei Bedarf am Donnerstag, 5. Juni 2025, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung