AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Fax: 02742/9005/13710
St. Pölten, am 5. März 2025
RU6-E-2818/004-2024
ÖBB-Strecken
1. 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033
2. 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214
3. 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000
Vorhaben "Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung", Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, wasserrechtliche Bewilligung und Rodungsbewilligung
Kundmachung im Großverfahren
I. der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
II. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
EDIKT
1. Gegenstand der Anträge
Mit Eingabe vom 17. Dezember 2024 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung
- der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff iVm § 20 EisbG,
- der forstrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 17 ff ForstG und
- der wasserrechtlichen Genehmigung für die dem § 127 Abs. 1 lit. b WRG 1959 unterliegenden Maßnahmen, insbesondere nach §§ 38, 40 und 41 WRG 1959,
für das Vorhaben „Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung“ entlang der ÖBB-Strecken
- 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033,
- 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214, und
- 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben im Wesentlichen die Elektrifizierung der Strecke Pöchlarn bis Scheibbs sowie die Attraktivierung von Verkehrsstationen. Außerdem werden auf der gesamten Strecke ein Bedienweg und ein Kabeltrog errichtet. Weiters werden Brückenobjekte und Durchlässe erneuert bzw. verbessert.
3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 17. März 2025, bis einschließlich Freitag, den 2. Mai 2025, zur Einsicht auf:
- Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 17. Dezember 2024
- Bauentwurf samt Gutachten gemäß § 31a EisbG der Arsenal Railway Certification GmbH vom 3. Februar 2025, Dokumentnummer 2037-1S-01-V2.0
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:
- Eisenbahnbehörde, Landeshauptfrau von Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
- Gemeinde Bergland, Bergland 1, 3254 Bergland
- Marktgemeinde Erlauf, Melker Straße 1, 3253 Erlauf
- Marktgemeinde Petzenkirchen, Bergmann-Platz 2, 3252 Petzenkirchen
- Stadtgemeinde Pöchlarn, Kirchenplatz 1, 3380 Pöchlarn
- Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf, Pöchlarner Straße 17, 3251 Purgstall an der Erlauf
- Stadtgemeinde Scheibbs, Rathausplatz 1, 3270 Scheibbs
- Stadtgemeinde Wieselburg, Hauptplatz 26, 3250 Wieselburg
- Gemeinde Wieselburg-Land, Weinzierl-Wechlingerstraße 9, 3250 Wieselburg-Land
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.
4. Einwendungen
Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (17. März 2025 bis 2. Mai 2025) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden.
Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Datum: | Mittwoch, 4. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr Donnerstag, 5. Juni 2025, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf) |
Ort: | Halle 10 – Wieselburger Halle der Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg |
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Erlauftalbahn – Attraktivierung und Elektrifizierung“ entlang der ÖBB-Strecken 1. 130 01: Wien Meidling – Linz Hbf, km 93,800 bis km 95,033, 2. 155 01: Pöchlarn – Scheibbs, km 1,119 bis km 27,214, und 3. 158 01: Wieselburg an der Erlauf – Gresten-Gleisgruppe 101, km 0,000 bis km 1,000.
Zum Ablauf der Amtshandlung:
Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten hat und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird.
Mittwoch, 4. Juni 2025, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran und bei Bedarf am Donnerstag, 5. Juni 2025, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger