Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 182/2025
Kollektivvertrag: KV 182/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 182/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/24
Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.163.807
KV 182/2025. Am 1. Jänner 2025 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für die konfessionellen Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle (auch leitenden oder anleitenden) Dienstnehmer mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Zweckzuschuss für das Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 182/2025, Katasterzahl XXII/96/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025
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