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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 182/2025

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Kollektivvertrag: KV 182/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 182/2025
Katasterzahl
XXII/96/24

Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.163.807

KV 182/2025. Am 1. Jänner 2025 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für die konfessionellen Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich; b) für die im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Alten- und Pflegeheime, deren Träger Mitglieder der Interessensvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs sind; c) für alle (auch leitenden oder anleitenden) Dienstnehmer mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen für einen Zweckzuschuss für das Kalenderjahr 2025 und wurde unter Registerzahl KV 182/2025, Katasterzahl XXII/96/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025

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