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Kollektivvertrag KV 172/2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 07.03.2025

Kollektivvertrag: KV 172/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 172/2025
Katasterzahl
IV/32/5

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.163.807

KV 172/2025. Am 19. Dezember 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der alkoholfreien Erfrischungsgetränkeindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betriebe, welche die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken betreiben. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist die Lohnordnung nur dann anzuwenden, wenn die Erzeugung kohlensäurehaltiger Getränke jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeiterInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 172/2025, Katasterzahl IV/32/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025

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