Kollektivvertrag KV 172/2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 07.03.2025
Kollektivvertrag: KV 172/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 172/2025
- Katasterzahl
- IV/32/5
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.163.807
KV 172/2025. Am 19. Dezember 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der alkoholfreien Erfrischungsgetränkeindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betriebe, welche die Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken betreiben. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist die Lohnordnung nur dann anzuwenden, wenn die Erzeugung kohlensäurehaltiger Getränke jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeiterInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 172/2025, Katasterzahl IV/32/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft