AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Öffentliche und transparente Interessentensuche
betr. die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten gemäß §§ 7 ff. des Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetzes – K‑SGAG, LGBl. Nr. 110/2012 idF. LGBl. Nr. 88/2024
Das Land Kärnten beabsichtigt, maximal drei Bewilligungen zur Durchführung von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten (Ausspielbewilligungen) für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Automatensalons zu vergeben. Die Vergabe von Ausspielbewilligungen für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die zu vergebenden Bewilligungen beziehen sich auf ca. 475 Glücksspielautomaten insgesamt, abhängig von der Bevölkerungszahl im Zeitpunkt der Erteilung der Ausspielbewilligungen. An einen Interessenten wird höchstens eine Ausspielbewilligung für die Dauer von maximal 10 Jahren erteilt. Es besteht Betriebspflicht.
Anträge auf Erteilung einer Ausspielbewilligung müssen spätestens am 28. April 2025 bis 12.00 im Amt der Kärntner Landesregierung einlangen.
Sie finden diese Bekanntmachung mit weiterführenden Hinweisen auf der Homepage des Landes Kärnten unter Amtliche Informationen - Land Kärnten – Interessentensuche.
Klagenfurt am Wörthersee, 19.2.2025
Für die Kärntner Landesregierung:
Mag. Niederdorfer