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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 165/2025

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Kollektivvertrag: KV 165/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 165/2025
Katasterzahl
IV/31/13

Veröffentlicht auf EVI am 26.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.135.204

KV 165/2025. Am 20. Jänner 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Teigwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören und jahresumsatzmäßig überwiegend Teigwaren erzeugen; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen, gilt und am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 165/2025, Katasterzahl IV/31/13, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Februar 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft