Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 165/2025
Kollektivvertrag: KV 165/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Jänner 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 165/2025
- Katasterzahl
- IV/31/13
Veröffentlicht auf EVI am 26.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.135.204
KV 165/2025. Am 20. Jänner 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Teigwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören und jahresumsatzmäßig überwiegend Teigwaren erzeugen; c) für alle ArbeitnehmerInnen soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen, gilt und am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 165/2025, Katasterzahl IV/31/13, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 20. Februar 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft