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Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g) | LAMP OF WONDERS – TAPPER

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Glücksspiel: LAMP OF WONDERS – TAPPER

ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN
  • ELEKTRONISCHE LOTTERIEN
  • LAMP OF WONDERS – TAPPER

Veröffentlicht auf EVI am 03.03.2025

Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. 

ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN
ELEKTRONISCHE LOTTERIEN
LAMP OF WONDERS – TAPPER

Gewinnermittlung:

Bei jedem Spin kann aus einer Lampe zufällig ein Flaschengeist erscheinen. Sobald ein Flaschengeist erscheint, werden 3 bis 17 Sofortgewinne gewährt. Erscheint kein Flaschengeist, wird kein Gewinn erzielt. Wenn 7 oder weniger Sofortgewinne auf einmal ausgelöst werden, kann ein zufälliger Multiplikator den Gesamtgewinn verdoppeln, verdreifachen oder verfünffachen.

Mögliche Sofortgewinne sind:

Einsatz und Ausschüttung:

Durchschnittliche Ausschüttung: ca. 95 %

Minimaler Gesamteinsatz: EUR 0,20

Maximaler Gesamteinsatz: EUR 20,00

Verantwortlich für den Inhalt:
Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g)