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Kollektivvertrag KV 130/2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 24.02.2025

Kollektivvertrag: KV 130/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Jänner 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 130/2025
Katasterzahl
XX/94/7

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.121.674

KV 130/2025. Im Jänner 2025 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Tirols und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Tirol; b) für die Mitglieder der Tiroler Rauchfangkehrerinnung; c) für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, ausgenommen der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 130/2025, Katasterzahl XX/94/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Februar 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft