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Österreichische Post Aktiengesellschaft (180219d) | Firmenspaltung 20.03.2025


feibra GmbH (101096x)

Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Nachtrag zur Hinweisbekanntmachung einer beabsichtigten Spaltung zur Aufnahme

Übertragende Gesellschaft
feibra GmbH, FN 101096x
Übernehmende Gesellschaft
Österreichische Post Aktiengesellschaft, FN 180219d
Veröffentlicht auf EVI am 20.03.2025

Österreichische Post Aktiengesellschaft

Wien, FN 180219 d

feibra GmbH

Wien, FN 101096 x

Nachtrag zur Hinweisbekanntmachung einer beabsichtigten Spaltung zur Aufnahme

Mit Notariatsakt vom 13.03.2025 wurde ein Spaltungs- und Übernahmsvertrag zwischen feibra GmbH, Wien, FN 101096 x, als übertragende Gesellschaft einerseits und Österreichische Post Aktiengesellschaft, Wien, FN 180219 d, als übernehmende Gesellschaft andererseits, betreffend die Abspaltung des Betriebes der freibra GmbH zur Aufnahme in die Österreichische Post Aktiengesellschaft errichtet.

Die Hinweisbekanntmachung dieser beabsichtigten Spaltung zur Aufnahme wurde am 17.03.2025 in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht.

Am 18.03.2025 wurde ein Nachtrag zum Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 13.03.2025 errichtet, der sich auf die Änderung des Punktes 2.10.1 lit h) beschränkt, hinsichtlich der Bestimmung eines Mietverhältnisses, das im Zuge dieser Spaltung zur Aufnahme von der feibra GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft übergehen soll.

Vom heutigen Tag an sind am Sitz der übertragenden Gesellschaft sowie auf der Internetseite der übernehmenden Gesellschaft (https://www.post.at/ir bzw https://www.post.at/ir/c/verschmelzungen-spaltungen)

  1. der Nachtrag zum Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 13.03.2025

sowie bereits seit 17.03.2025

  1. der Spaltungs- und Übernahmsvertrag (samt Beilagen) vom 13.03.2025
  2. die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der übertragenden und über­nehmenden Gesellschaft jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre,
  3. die Corporate Governance-Berichte der übernehmenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre,
  4. die geprüfte Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2024,

bereit gestellt bzw zugänglich gemacht. 

Auf Verlangen wird den Gläubigern der Gesellschaften sowie dem Betriebsrat der über­nehmenden Gesellschaft eine Abschrift der genannten Unterlagen, insbesondere auch des Nachtrags zum Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 13.03.2025, welcher am 18.03.2025 in Notariatsaktsform errichtet wurde, unverzüglich und kosten­los erteilt.

Wien, im März 2025

Die Geschäftsführer der feibra GmbH
Der Vorstand der Österreichische Post Aktiengesellschaft