Hinweis
nach § 38 Abs 4 UGB
Die HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH, FN 394695i, und der Einzelunternehmer Ugur Harmanci, haben am 15.03.2025 einen Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen, mit welchem die HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH den am Standort in 1160 Wien, Koppstraße 36 bestehenden Betrieb (in weiterer Folge kurz das „Unternehmen“) (unter Zurückbehaltung bestimmter Vermögenswerte) mit Stichtag 15.03.2025 an Herrn Ugur Harmanci verkauft und übertragen hat.
Das Unternehmen umfasst im Wesentlichen das unter der Bezeichnung „Buhara“ geführte Geschäftslokal.
Gemäß dem Unternehmenskaufvertrag besteht nach § 38 Abs. 4 UGB ein Haftungsausschluss des Herrn Ugur Harmanci für alle Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen der HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH, welche der Einzelunternehmer, nach dem Unternehmenskaufvertrag nicht von der HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH übernimmt; ferner wurde die Haftung des Einzelunternehmers Ugur Harmanci, auch für Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die er von der HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH nach dem Unternehmenskaufvertrag übernimmt, insofern diese Verbindlichkeit bei Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages bereits besteht (Altverbindlichkeiten), der Einzelunternehmer Ugur Harmanci aber nicht bekannt war; die Haftung des Herrn Ugur Harmanci wurde darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die nach dem Unternehmenskaufvertrag der dem Einzelunternehmer zugeordnet sind, jedoch infolge Widerspruchs nach § 38 Abs. 2 UGB (oder aus anderen Gründen) nicht auf den Herrn Ugur Harmanci übergehen; schließlich besteht der vorgenannte Haftungsausschluss auch dann, wenn sich der Unternehmenskaufvertrag als nichtig erweist oder erfolgreich angefochten wird; „unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse“ im Sinne des Haftungsausschlusses sind solche, die sich auf das Unternehmen beziehen.
Ugur Harmanci (Einzelunternehmer)
und
HIZMET Fleisch & Wurstwaren GmbH