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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 10.02.2025

Großverfahren: Vorhaben „Windpark Trumau“, WST1-U-796

Kennzeichen
WST1-U-796
Rechtsgrundlage
§ 9a iVm § 9 Abs 3 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP‑G 2000 § 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG
Vorhaben
Errichtung und Betrieb des Vorhabens Windpark Trumau bestehend aus 8 WEA des Typs Vestas V117 mit je 3,3 MW (Gesamtengpassleistung: 26,4 MW) samt Nebenanlagen.
Einsicht in Unterlagen
10.02.2025 - 10.04.2025
Standortgemeinden
Ebreichsdorf, Moosbrunn und Trumau
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss
3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen bis
Dienstag, den 25. März 2025
Veröffentlicht auf EVI am 10.02.2025

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Edikt

Zustellung von Schriftstücken im Großverfahren gemäß § 9a iVm § 9 UVP‑G 2000 und § 44a ff AVG
zu Kennzeichen WST1-U-796

Gemäß § 9a iVm § 9 Abs 3 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP‑G 2000 und § 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG wird kundgemacht:

1. Sachverhalt

Im Verfahren zum Vorhaben „Windpark Trumau“ wurde der Antrag nach § 5 UVP‑G 2000 gemäß § 44a AVG und § 9 Abs 3 UVP‑G 2000 mit Edikt vom 14.07.2015 im NÖ Kurier, der NÖ Krone, im Amtsblatt der Wiener Zeitung und zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) im Großverfahren kundgemacht.

Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 29.11.2016, RU4-U-796/046-2016, in der Fassung des Erkenntnisses des BVwG vom 20.06.2018, W102 2145728-1/55E, wurde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens Windpark Trumau bestehend aus 8 WEA des Typs Vestas V117 mit je 3,3 MW (Gesamtengpassleistung: 26,4 MW) samt Nebenanlagen erteilt.

Gemäß § 20 UVP‑G 2000 wurde der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde mit Schriftsatz der WIEN ENERGIE GmbH vom 27.02.2023 die Fertigstellung des Vorhabens angezeigt und mit Schriftsatz der WIEN ENERGIE GmbH vom 28.06.2024 das Fertigstellungsoperat vorgelegt und die nachträgliche Genehmigung geringfügiger Abweichungen beantragt.

2. Zustellung von Schriftstücken

In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass folgende Schriftstücke bei der UVP-Behörde und den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufliegen:

  • Fertigstellungsanzeige vom 27.02.2023
  • Antrag vom 28.06.2024 auf Genehmigung geringfügiger Abweichungen
  • Teilgutachten zu den Fachbereichen Agrartechnik/Boden, Bautechnik, Biologische Vielfalt, Eisabfall/Schattenwurf, Elektrotechnik, Forst- und Jagdökologie, Grundwasserhydrologie, Lärmschutztechnik, Raumordnung/ Landschafts- und Ortsbild, Lichtimmissionen, Luftfahrttechnik, Luftreinhaltetechnik, Maschinenbautechnik, Umwelthygiene und Verkehrstechnik 

Die Schriftstücke gelten mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt.

Sie liegen in den Standortgemeinden Ebreichsdorf, Moosbrunn und Trumau sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, während der jeweiligen Amtsstunden vom 10.02.2025 bis 10.04.2025 zur Einsicht auf. 

3. Parteiengehör

Zu den Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs 3 AVG von den Parteien des Abnahmeverfahrens (§ 20 iVm § 19 Abs 1 Z 3 bis 7 sowie § 19 Abs 11 UVP‑G 2000) eine schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 25.03.2025 eingebracht werden.

4. Hinweise

Gemäß § 44f Abs 2 AVG 

  • hat die Behörde das Schriftstück während der Amtsstunden mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen,          
  • ist Verfahrensparteien auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes zuzusenden,       
  • ist sonstigen Beteiligten auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes auszufolgen und          
  • ist nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten das Schriftstück im Internet bereitzustellen.

Die bezeichneten Schriftstücke können auch im Internet während der nächsten acht Wochen eingesehen werden: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html.

Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin sämtliche Schriftstücke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. iur. Sekyra

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