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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 17.02.2025

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Großverfahren: Projekt „Leitungsnetz – wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)", AUWR-2024-240630/23

Geschäftszahl
  • AUWR-2024-240630/23
Rechtsgrundlage
  • § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF
Vorhaben
  • Errichtung und Betrieb der Wasserversorgungsanlage entsprechend dem Projekt „Leitungsnetz – wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“
Einsicht in Unterlagen
  • 18.02.2025 - 15.04.2025
Wasserrechtsbehörde
  • Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
    Kärntnerstraße 10-12
    4021 Linz
Internet
Antragsteller
  • LINZ SERVICE GmbH

Veröffentlicht auf evi.gv.at am 17.02.2025

Amt der Oö. Landesregierung

Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

AUWR-2024-240630/23

Kundmachung

Gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF, wird vom Landeshauptmann von OÖ als Wasserrechtsbehörde kundgemacht:

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 31.01.2025, AUWR-2024-240630/23-Sm/Hei, 

Dieser Bescheid liegt ab 18.02.2025 bis einschließlich 15.04.2025 während der Amtsstunden bei der Wasserrechtsbehörde, p.A. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zur öffentlichen Einsicht auf.

Den Beteiligten folgen wir auf Verlangen eine Ausfertigung dieses Bescheides aus, den Parteien senden wir auf Verlangen unverzüglich eine Ausfertigung zu. 

Zudem steht der genannte Bescheid auch im Internet auf der Homepage des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at (> Service > Amtstafel > Kundmachungen > Wasserrecht) im pdf-Format zum Download bereit.

Mit Ablauf von zwei Wochen ab dieser Einschaltung gilt der Bescheid allen Parteien als zugestellt.

Für den Landeshauptmann
Im Auftrag
Mag. Marlene Schmalzer

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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung