Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
AUWR-2024-240630/23
Kundmachung
Gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF, wird vom Landeshauptmann von OÖ als Wasserrechtsbehörde kundgemacht:
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 31.01.2025, AUWR-2024-240630/23-Sm/Hei,
- wurde der LINZ SERVICE GmbH die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage entsprechend dem Projekt „Leitungsnetz – wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“, ausgearbeitet durch die Linz Service GmbH, vom Juni 2024, erteilt,
- erfolgte die Überprüfung der mit Spruchabschnitt I., bewilligten Wasserversorgungsanlagen sowie die wasserrechtliche Bewilligung für im Zuge der Bauausführung erfolgte Abänderungen gemäß dem Projekt „Leitungsnetz – wasserrechtliche Gesamtbewilligung Linz-Nord (Urfahr)“, ausgearbeitet durch die Linz Service GmbH, vom Juni 2024 und
- wurde die Abänderung von Bescheidauflagen vorgenommen.
Dieser Bescheid liegt ab 18.02.2025 bis einschließlich 15.04.2025 während der Amtsstunden bei der Wasserrechtsbehörde, p.A. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zur öffentlichen Einsicht auf.
Den Beteiligten folgen wir auf Verlangen eine Ausfertigung dieses Bescheides aus, den Parteien senden wir auf Verlangen unverzüglich eine Ausfertigung zu.
Zudem steht der genannte Bescheid auch im Internet auf der Homepage des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at (> Service > Amtstafel > Kundmachungen > Wasserrecht) im pdf-Format zum Download bereit.
Mit Ablauf von zwei Wochen ab dieser Einschaltung gilt der Bescheid allen Parteien als zugestellt.
Für den Landeshauptmann
Im Auftrag
Mag. Marlene Schmalzer