Bundeskanzleramt
GZ 2024-0.770.499
Ausschreibung der Funktion eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Beim Verfassungsgerichtshof ist die Stelle eines Mitgliedes zu besetzen. Dieses Mitglied ist auf Vorschlag der Bundesregierung zu ernennen. Zu den Ernennungsvoraussetzungen wird im Besonderen auf die Bestimmungen des Art. 147 Abs. 2 bis 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes hingewiesen.
Bewerbungen für die angesprochene Funktion sind an den Ministerratsdienst, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010 Wien oder per Email an verbindungsdienst@bka.gv.at zu richten und müssen bis 14. März 2025 eingelangt sein.
Wien, am 29. Jänner 2025
Alexander Schallenberg
Bundeskanzler