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Kollektivvertrag KV 76/2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2025

Kollektivvertrag: KV 76/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 76/2025
Katasterzahl
XIII/51-59/16

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.050.157

KV 76/2025. Am 18. Oktober 2024 haben der Fachverband der Fahrzeugindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Metall/Maschinen/Fahrzeugbau, einen Kollektivvertrag für Angestellte der Fahrzeugindustrie (Zusatzkollektivvertrag) abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge sind die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz insoweit anzuwenden, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen zum Zusatzkollektivvertrag vom 7. November 1983, Ke 67/1984, idgF, und wurde unter Registerzahl KV 76/2025, Katasterzahl XIII/51-59/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Jänner 2025

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