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Waagner-Biro Bridge Systems AG (364868x) | Firmenspaltung 22.01.2025

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Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Spaltung zur Aufnahme

Rechtsgrundlage
  • § 7 Abs. 1 SpaltG

Veröffentlicht auf EVI am 22.01.2025

Waagner-Biro Bridge Systems Aktiengesellschaft

Gaslaternenweg 4
8041 Graz 

Bekanntmachung

Gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG wird bekanntgegeben, dass beim Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen in Graz, von der Waagner-Biro Bridge Systems Aktiengesellschaft, FN 364868x, mit Sitz in der politischen Gemeinde Graz, ein Spaltungs- und Übernahmsvertrag über eine beabsichtigte Spaltung zur Aufnahme eingereicht wurde.

Die Anteilseigner, Gläubiger sowie der Betriebsrat werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.

Graz, am 20.01.2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Waagner-Biro Bridge Systems AG (364868x)