Waagner-Biro Bridge Systems Group AG (641896s) | Firmenspaltung 22.01.2025
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Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Spaltung zur Aufnahme
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 1 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 22.01.2025
Waagner-Biro Bridge Systems Group AG
Schleppe Platz 8
9020 Klagenfurt
Bekanntmachung
Gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG wird bekanntgegeben, dass beim Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen in Klagenfurt, von der Waagner-Biro Bridge Systems Group AG, FN 641896s, mit Sitz in der politischen Gemeinde Klagenfurt, ein Spaltungs- und Übernahmsvertrag über eine beabsichtigte Spaltung zur Aufnahme eingereicht wurde.
Die Anteilseigner, Gläubiger sowie der Betriebsrat werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.
Graz, am 20.01.2025
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Waagner-Biro Bridge Systems Group AG (641896s)